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| Schiedsstellen |
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| Ombudsstelle Nahverkehr Bayern |
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LBO Landesverband Bayerischer
Omnibusunternehmen e.V.
VDV-Landesgruppe Bayern |
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Ein neuer Kundenservice für die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Bayern
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1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ombudsstelle erstreckt sich auf den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Stadt und Region innerhalb des Freistaates Bayern. Darin eingeschlossen sind die Verkehrsmittel Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn sowie die Nahverkehrszüge der in Bayern tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ziel ist, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen vermittelnd tätig zu werden und eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.
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2. Träger der Einrichtung
Bei der Ombudsstelle Nahverkehr Bayern handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO). Den Ombudsleuten steht ein Beirat beratend zur Seite, in dem unter anderen die Fahrgastorganisation Pro Bahn, Landesverband Bayern, und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) vertreten sind.
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3. Verfahren
Was ist vor Einschaltung der Ombudsstelle zu beachten? Bei der Ombudsstelle handelt es sich quasi um die zweite Instanz in einem Beschwerdeverfahren. Entsprechend wird die Einrichtung erst dann tätig, wenn zuvor ein schriftlich dokumentierter, erfolgloser Einigungsversuch zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast stattgefunden hat.
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Wichtig ist, dass bei Einschaltung der Ombudsstelle der Schriftwechsel mit dem Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls Nachweise (z. B. Kopien von Fahrausweisen) beigefügt werden. Je klarer und präziser der Sachverhalt kundenseitig dargelegt wird, um so schneller kann die Ombudsstelle tätig werden.
Die Ombudsstelle spricht Empfehlungen aus, die für keine Seite bindenden Charakter hat.
Bitte achten Sie darauf, dass wir zur zügigen Bearbeitung Ihrer Eingabe Ihre vollständigen Kontaktdaten [Adresse, Telefonnummer(n), evtl. e-mail-Adresse] benötigen.
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4. Kontakt
Sie erreichen uns unter der Postanschrift:
Ombudsstelle Nahverkehr Bayern
c/o VDV-Landesgruppe Bayern
Postfach 202052
80020 München
Telefon: 089 / 470 24 84
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