Schlichtungsstellen in Ihrer Nähe
Schlichtungsstellen, Ombudsstellen und Schiedsstellen sollen der Konfliktlösung dienen, wenn eine Beschwerde der Kundinnen oder Kunden beim Unternehmen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat.
Es empfiehlt sich immer, Beschwerden zunächst an das Verkehrsunternehmen zu richten, dessen Busse oder Bahnen genutzt wurden.
Die Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB) ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins »Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen e.V.«.
Mitglieder des Vereins sind Verkehrsunternehmen und Verbünde, die in Niedersachsen und Bremen Nahverkehr betreiben und der VDV.
Als neutrale Stelle soll die Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. in NRW sowohl Fahrgästen als auch Unternehmen mit ihren Erfahrungen unterstützend zur Seite stehen und das Know-how der Verbraucherzentrale NRW im Beschwerdemanagement und in außergerichtlichen Schlichtungen nutzen. Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen im Bus-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr in Nordrhein-Westfalen dann, wenn die erste Beschwerde nicht den gewünschten Erfolg hatte. Für den Fahrgast ist das Verfahren übrigens kostenlos.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. selbst ist ein gemeinsam vom VDV, in Nordrhein-Westfalen tätigen Verkehrsunternehmen und der Verbraucherzentrale NRW getragener Verein. Die Geschäftsführung des Vereins erledigt der VDV. Die Schlichtungstätigkeit wird von den Verkehrsunternehmen finanziert und mit Mitteln des Landes Nordrhein Westfalen gefördert.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte ist eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte e.V.. Der Einzugsbereich des Vereins umfasst die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Mitglieder des Vereins sind der VDV, Verbünde und Verkehrsunternehmen der genannten Bundesländer.
Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte e.V.
Mozartstraße 8
55118 Mainz
Ombudsstelle Nahverkehr Bayern, ein Kundenservice für die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern.
Bei der Ombudsstelle handelt es sich weder um einen Ersatz noch um eine Kontrollinstanz für die vorhandenen Beschwerdestellen der bayerischen Verkehrsunternehmen oder Verbundgesellschaften. Sie ist quasi die „zweite Instanz“ in einem Beschwerdeverfahren und soll zwischen Beschwerdeführer und -gegner vermittelnd tätig werden.
Ombudsstelle Nahverkehr Bayern (VDV-LBO)
c/o VDV-Landesgruppe Bayern
Postfach 202052
80020 München
Tel.: 089-4702484
Die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V." (SÖP) arbeitet sachlich unabhängig und neutral. Sie bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.
Für Reisende ist unsere Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.