VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
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VDV, 01.07.2001 Fahren & Fliegen
Fahren und Fliegen ... zurück zur Übersicht
Informationen über die Teilnehmer
Im Rahmen der Aktion „Fahren & Fliegen“ ermöglichen Ihnen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die beteiligten Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Ihre Fahrt zum bzw. vom Flug mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen zu können, ohne zusätzlich einen Fahrausweis lösen zu müssen. Der Geltungsbereich von „Fahren & Fliegen“ erstreckt sich dabei grundsätzlich auf den Nahverkehrs- bzw. Verbundraum der Stadt, die in Ihrem Flugschein als Abflughafen eingetragen ist - bei Frankfurt am Main also zum Beispiel auf das Verbundgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.

„Fahren & Fliegen“ beinhaltet somit grundsätzlich nur den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ist kein Fahrschein für eine bundesweite Bahnanreise zu den einzelnen Flughäfen. Hierfür benötigen Sie einen separaten Fahrausweis, das „Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG. Dieses erhalten Sie bei Buchung einer Urlaubsreise aus dem Katalogangebot von TUI, 1-2-Fly, GeBeCo/Dr. Tigges, Wolters Reisen, OFT-Reisen, DERTOUR, Meier’s Weltreisen, FTi Touristik und Studiosus Reisen automatisch mit den Reiseunterlagen, gemeinsam mit Ihrem „Fahren & Fliegen"-Beiblatt (bei Reisen von alltours und L´tur besteht außerdem die Möglichkeit, ein „Rail & Fly-Ticket“ zu einem ermäßigten Preis zu erwerben).

Die häufigsten Fragen zu „Fahren & Fliegen“ sind:

- Wo gilt meine Fahrtberechtigung für „Fahren & Fliegen“?

„Fahren & Fliegen“ gilt im Nahverkehrs- bzw. Verbundraum der Stadt, die in Ihrem Flugschein als Startort Ihrer Flugreise eingetragen ist, bei innerdeutschen Flügen auch im Nahverkehrs- oder Verbundraum der Zielstadt.
Ob der Nahverkehrsraum um Ihren Start- bzw. Zielflughafen angeschlossen ist, können Sie den Darstellungen auf der Deutschlandkarte Ihres „Fahren & Fliegen"-Gutscheines entnehmen. Bei den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr und Rhein-Sieg (VRR und VRS) sind die Flugscheine auch im verbundraumüberschreitenden Verkehr VRR/VRS - also auch zwischen diesen Verbünden - gültig.

Sofern Sie neben dem "Fahren & Fliegen"-Voucher auch über ein
„Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG verfügen, gilt die Fahrtberechtigung in den angeschlossenen Nahverkehrs- bzw. Verbundräumen zusätzlich auch für die Fahrt zu/von dem DB-Bahnhof, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt.

- Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?

Die Fahrtberechtigung gilt prinzipiell auf allen Linien und in allen Verkehrsmitteln der angeschlossenen Nahverkehrs- und Verbundräume, das heißt in U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen. Einzelne Ausnahmen werden lokal in geeigneter Form, z. B. an den Haltestellen, bekannt gemacht. Darüber hinaus können in der 2. Wagenklasse auch die Züge der Deutschen Bahn AG (z.B. S-Bahnen, RE- und RB-Züge), die in dem betreffenden Raum für den Verbundverkehr freigegeben sind, genutzt werden. Bei IR-Zügen (im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg auch bei anderen zugelassenen Zügen laut Fahrplan) ist jedoch vor Antritt der Fahrt gegebenenfalls ein tarifmäßiger Zuschlag zu entrichten. Sofern Ihr „Fahren & Fliegen-Gutschein“ ausdrücklich auch die Nutzung der 1. Klasse einschließt, können die freigegebenen Züge selbstverständlich auch in der 1. Wagenklasse genutzt werden.

- Wann gilt die Fahrtberechtigung für „Fahren & Fliegen“?

Die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel auf der Fahrt zum bzw. vom Flug nutzen zu können, besteht grundsätzlich am Tag Ihres Fluges, bei Hin- und Rückflügen sowohl am Tag des Hinfluges als auch am Tag des Rückfluges. (Bei innerdeutschen Flügen allerdings nicht an den möglicherweise dazwischen liegenden Tagen.) Maßgeblich für die Bestimmung des Gültigkeitstages/der Gültigkeitstage sind Ihre aktuell gebuchten Flüge gemäß Flugschein bzw. die Flugdaten, die in Ihrem Reiseplan eingetragen sind.

Bei Kooperationen, die gleichzeitig ein „Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG beinhalten, gilt die Fahrtberechtigung auch am Vortag des Abflugtages sowie an dem Tag, der dem Datum des Rückflugeintrages folgt, als Fahrausweis.

- Gilt die Fahrtberechtigung auch für die Gepäckaufgabe oder das Einchecken am Vortag ?

Leider nein. Die Fahrtberechtigung gilt nur auf der direkten Fahrt zum bzw. vom Flug und nicht für die Gepäckaufgabe oder das Einchecken am Vorabend der Reise. Hierfür muss ein regulärer Fahrausweis erworben werden.

- Wie weise ich meine Fahrtberechtigung gegenüber dem Kontrollpersonal nach?

Im Falle einer Fahrausweiskontrolle können Sie Ihre Fahrtberechtigung einfach durch Vorzeigen des "Fahren & Fliegen"-Beiblattes in Verbindung mit Ihrem aktuellen Flugschein nachweisen.

Bei ticketlosem Fliegen - dem sogenannten etix-Verfahren - erhalten Sie an Stelle des "Fahren & Fliegen"-Beiblattes eine persönliche Kundenkarte sowie einen Reiseplan, der Ihre aktuellen Flugdaten auflistet und gleichzeitig Ihre persönliche Kundenkarten-Nummer enthält. Mit Kundenkarte und Reiseplan können Sie dann ihre Fahrtberechtigung gegenüber dem Fahrausweisprüfer nachweisen.

- Wie kann ich mich über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und die Verbindungen zum/vom Flughafen informieren?

Auskünfte über die Fahrtzeiten von Bussen und Bahnen erteilen grundsätzlich alle örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. Eine Übersicht über die Internet-Auskunftsadressen und die Service-Telefonnummern der angeschlossenen Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen finden Sie in der beigefügten Tabelle.
Informationen über bundesweite Bahnverbindungen zur Nutzung des „Rail & Fly-Tickets“ erhalten Sie bei der Deutschen Bahn AG unter www.bahn.de oder unter bei der Reise-Service-Auskunft der DB unter der Telefonnummer Nr. 01805/99 66 33.




Für weitere Informationen: Fahren&Fliegen@vdv.de

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