VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
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Pressemitteilung, 25.06.2007 allgemein
Schwarzfahrer sollen mehr zahlen ... zurück zur Übersicht
Die Verkehrsunternehmen und -verbünde im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben den Bundesverkehrsminister gebeten, die Gebühr für das „Schwarzfahren“ von derzeit 40 € auf 60 € und für Wiederholungstäter auf 120 € anzuheben.
„Es kann doch nicht sein, dass die Verkehrsunternehmen aufgrund von weniger öffentlichen Zuschüssen für Bus- und Bahn-verkehre und gestiegenen Energiepreisen die Fahrpreise erhöhen müssen und Schwarzfahren nicht teurer wird“, zeigt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Prof. Dr.-Ing. Adolf Müller-Hellmann, den Zusammenhang auf: „Die ehrlichen Fahrgäste müssen geschützt und die Schwarzfahrer abgeschreckt werden.“
Müller-Hellmann machte deutlich, dass die „Fahrgeldhinterziehung“ einen jährlichen Schaden von mindestens 250 Mio. Euro verursache. „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern insbesondere im Wiederholungsfall eine Straftat“. Er gab sich überzeugt, dass „die Verkehrsun-ternehmen das nötige Fingerspitzengefühl aufbringen und angemessen auch Kulanz zeigen: Der vergessliche Stammkunde kann sein Ticket an einer Kundendienststelle vorzeigen und muss nur eventuell eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Der offensichtlich unsichere Ortsfremde wird von den Kontrolleuren i. d. R. freundlich auf die Einhaltung der ortsüblichen Regularien hingewiesen.“
Müller-Hellmann zeigte auf, dass die Unternehmen auch viele Anstrengungen bündelten, um den Erwerb von Tickets zu vereinfachen: neue Touchscreen-Automaten mit bargeldlosen Be-zahlmöglichkeiten, Handy-Tickets und Vertrieb über Internet sowie kundenfreundliche Mitnahme-Regelungen erhöhen den Komfort für den Fahrgast.
„Natürlich ist Personal in den Fahrzeugen oder auf den Bahnsteigen ein wichtiger Baustein des Fahrgastservices“, stimmt Müller-Hellmann entsprechenden Wünschen von Fahrgästen zu, doch seien der Ausweitung des Personaleinsatzes enge Grenzen gesetzt, denn: „Es ist eindeutig, dass auch die Einnahmen über das erhöhte Beförderungsentgelt bei Weitem nicht die Kont-rollkosten - geschweige denn die damit verbundenen Verwaltungskosten - decken.“
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung solle der vorsätzliche Schwarzfahrer getroffen werden, der nach dem Motto vorgeht: ’Ich habe immer 40 Euro dabei; das Verhältnis zwischen geprelltem Fahrpreis und Schwarzfahrerstrafe rechnet sich’. „Die Berechnung, ob sich das Schwarzfahren ‚lohnt’, soll durch die Anpassung der Gebühr zum Nachteil der unehrlichen Fahrgäste und zum Vorteil der ehrlichen Kunden verschoben werden“, begründete Müller-Hellmann.

„Wir sind bei der Höhe der Schwarzfahrerstrafe in Deutschland im Vergleich zu den europä-ischen Ländern eher im hinteren Drittel der Skala“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer: „Ge-messen am Tarifniveau liegt das erhöhte Beförderungsentgelt in anderen europäischen Ländern mit dem 50 bis 100-fachen Wert der Einzelfahrkarte deutlich höher als in Deutschland. In-sbesondere für Wiederholungstäter ist die Abschreckung durch gestaffelte Beträge bis zu 190 Euro und bei Wiederholung bis zu 300 Euro erheblich höher“.




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