VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
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Pressemitteilung, 07.12.2009 allgemein
Freifahrt für uniformierte Polizisten im öffentlichen Personennahverkehr ... zurück zur Übersicht
Verband begrüßt geplantes Maßnahmenpaket der Innenminister für mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befürwortet den Vorschlag der Innenminister von Bund und Ländern, ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr zu erarbeiten. Anfang Dezember wurde auf der Innenministerkonferenz in Bremen über die Sicherheit in Zügen beraten. Als eine geeignete Maßnahme zur Stärkung der Prävention und Präsenz wurde die kostenfreie Nutzung von Bussen und Bahnen durch Polizeibeamte vorgeschlagen. „Schon heute können Polizisten in Uniform bereits weitgehend in Bussen und Bahnen kostenfrei fahren“, betonte VDV-Hauptgeschäftsführerin Dr.-Ing. Claudia Langowsky. „Wir würden es begrüßen, wenn von dieser Möglichkeit mehr Gebrauch gemacht werden würde“, so Frau Langowsky weiter.

Die Verkehrsunternehmen haben ihre Sicherheitsmaßnahmen durch den Einsatz von mehr Sicherheitspersonal und Videoüberwachung in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Die Personal- und Sachkosten müssen die Unternehmen jedoch selbst aufbringen – und dies vor dem Hintergrund schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen. Die Freifahrt für uniformierte Polizisten in Bussen und Bahnen wird zwischen den Verkehrs­unternehmen und Polizeibehörden in den Ländern geregelt. „Sogenannte „Ordnungs­partnerschaften“ wie in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg zeigen ein effektives Lösungsmodell für mehr Sicherheit durch die Zusammenarbeit zwischen Verkehrsunternehmen und der örtlichen Polizei“, stellte Frau Langowsky fest.

Der VDV unterstützt das geplante Maßnahmenpaket der Innenminister und möchte nach geeigneten Lösungen suchen, um gemeinsam mit der Polizei das Sicherheitsniveau und das subjektive Sicherheitsempfinden weiter aufzubauen. „Es bleibe jedoch“, so Frau Langowsky, „die vorrangige Aufgabe der Polizei und nicht der Verkehrsunternehmen, für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen. Sie darf ihre Aufgaben nicht schrittweise zulasten der Unternehmen reduzieren.“





 

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