Pressemitteilungen des VDV

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EEG-Pläne belasten Schienenbranche mit über 150 Millionen Euro

Die gestern bekannt gewordenen Pläne von Bundeswirtschaftsminister Gabriel zur Neuordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) würden die Schienenbahnen in Deutschland nach einer ersten Schätzung im Jahr 2018 mit insgesamt mehr als 150 Millionen Euro zusätzlich belasten. Darin sind die Entlastungen für kleinere Unternehmen in einer Größenordnung von etwa 3 Mio. EUR bereits berücksichtigt. Die betroffenen Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs weisen in diesem Zusammenhang auf mögliche Kostensteigerungen bei Ticketpreisen und bei Transportleistungen im Schienengüterverkehr hin. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert, dass damit genau die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zusätzlich belastet würden, die auf ökologische und energieeffiziente Mobilität setzen.

VDV-Präsident Jürgen Fenske: „Es ist völlig absurd, dass die Schienenbahnen in Summe mehr bezahlen sollen. Hier würde eine Branche belastet, die nicht jährlich Rekordgewinne erwirtschaftet, sondern täglich umweltfreundlich Menschen und Güter ans Ziel bringt. Viele unserer Fahrgäste wie Schüler, Schwerbehinderte oder soziale Schwächere sind auf bezahlbaren Öffentlichen Personenverkehr angewiesen.“

Der VDV begrüßt grundsätzlich, dass künftig auch kleinere Schienenbahnen von einer reduzierten EEG-Umlage profitieren. „Die teilweise Befreiung der Schienenbahnen von der EEG-Umlage wurde 2004 eingeführt, um den ökologischen Verkehrsträger Schiene gegenüber PKW, LKW und Flugzeug nicht zu benachteiligen. Dieses Argument ist nach wie vor richtig und gilt für alle Schienenbahnen gleichermaßen. Insofern gehen wir davon aus, dass die aktuell diskutierte Regelung als ein erster Vorschlag anzusehen ist und im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch detailliert und sachlogisch angepasst wird“, so Fenske.

Risiko in unbekannter Höhe bei Eigenstromerzeugung
Zusätzlich zu den Mehrbelastungen beim Fahrstrom drohen den Schienenbahnen und den Gebietskörperschaften weitere Kosten in bislang unbekannter Höhe, wenn - wie im Gabriel-Entwurf vorgesehen – die Begünstigung für die so genannte Eigenstromerzeugung gekürzt oder gänzlich entfallen würde. „Das würde den Strompreis insgesamt erhöhen. Daraus ergibt sich durchaus ein weiteres finanzielles Risiko für alle Beteiligten“, so Fenske abschließend.