Pressemitteilungen des VDV

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VDV und EVG für schlankes Eisenbahnregulierungsgesetz

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier für ein deutsches Eisenbahnregulierungsgesetz verabschiedet. Unternehmensverband und Gewerkschaft empfehlen der Bundesregierung, die Regelungen aus dem Recast des ersten EU-Eisenbahnpakets 1:1 in deutsches Recht umzusetzen. „Die Eisenbahnregulierung nach Vorbild des Recasts bietet auch für den deutschen Markt einen vernünftigen und umsetzbaren Rechtsrahmen. Wir empfehlen dem deutschen Gesetzgeber daher einen schlanken Gesetzesentwurf, der sich sehr nah an den europäischen Vorgaben orientiert“, erklären VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff und EVG-Vorsitzender Alexander Kirchner.

Aus Sicht der Interessenvertreter der Eisenbahnunternehmen und ihrer Mitarbeiter hat ein deutsches Regulierungsgesetz, das die europäischen Vorgaben nahezu vollständig übernimmt, zudem den Vorteil, dass es schnell in Kraft treten könnte: „Der Recast des ersten Eisenbahnpakets ist bis Juni 2016 von den EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Ein umfangreicher nationaler Gesetzesentwurf, der sich allzu weit von europäischen Regelungen entfernt, kann unter Umständen zu einer verzögerten Umsetzung und damit einem Vertragsverletzungsverfahren führen“, so Wolff und Kirchner. Dies sei zu vermeiden, wenn der Gesetzgeber zeitnah die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umsetze.

Im gemeinsamen Papier von VDV und EVG zum deutschen Eisenbahnregulierungsgesetz finden sich insgesamt neun Eckpunkte, zu allen wichtigen Regulierungsthemen gibt es entsprechende Vorschläge und Empfehlungen. Eine zentrale Forderung bezieht sich auf die Prüfung und anschließende Genehmigung von Trassenentgelten durch die Bundesnetzagentur: „Ein solches Genehmigungsverfahren ist für alle Markteilnehmer wichtig und hilfreich, denn es gewährleistet den konkurrierenden Betreibern mehr Rechtssicherheit und schafft Akzeptanz für notwendige Trassennutzungsentgelte“, so Wolff und Kirchner abschließend.