Pressemitteilungen des VDV

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Änderungen zum 4. Eisenbahnpaket bedrohen kommunalen ÖPNV

Am 26. Februar wird das Europäische Parlament über Änderungsvorschläge der EU-Kommission zum so genannten 4. Eisenbahnpaket abstimmen. In dieser Abstimmung geht es nicht nur um eisenbahnspezifische Themen, sondern auch um gravierende Auswirkungen für den kommunalen ÖPNV in Deutschland. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) lehnt zentrale Änderungsvorschläge der Kommission und des Parlamentes ab und bittet die deutschen EU-Abgeordneten in einem Brief, den Kommissionsvorschlägen nicht oder nur teilweise zuzustimmen.

VDV-Präsident Jürgen Fenske: „Schon zahlreiche Änderungsanträge zur Regulierung des europäischen Eisenbahnmarktes können wir nicht unterstützen, weil unter dem Deckmantel der Liberalisierung eine Überbürokratisierung gerade für kleinere Eisenbahnunternehmen droht. Noch gravierender sind jedoch die vorliegenden Kommissionsvorschläge zur Änderung der geltenden EU-Verordnung 1370. Hier sollen durch die Hintertüre Sachverhalte zum kommunalen ÖPNV neu geregelt werden, die bereits vor Jahren vom EU-Parlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten rechtssicher und im Sinne eines zukunftsfähigen kommunalen Nahverkehrs verabschiedet wurden. Deshalb lehnen wir als Branche den aktuellen Kommissionsvorschlag generell ab.“

Regelungen zur Direktvergabe und zum Querverbund sollen ausgehebelt werden
Der VDV und seine Mitglieder kritisieren in diesem Zusammenhang vor allem zwei wesentliche Änderungsanträge zum 4. Eisenbahnpaket: Im Änderungsantrag 34 sollen nach Ansicht des Verbandes die bisherigen, sehr strikten aber notwendigen Regelungen zur Direktvergabe von öffentlichen Verkehrsleistungen erneut angegriffen werden. Und in Änderungsantrag 40 soll die Mitfinanzierung des ÖPNV durch den kommunalen steuerlichen Querverbund ausgehebelt werden. Der VDV bittet die deutschen EU-Parlamentarier deshalb, beiden Anträgen so nicht zuzustimmen.

„Gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Nahverkehr, der nicht an Gewinnmaximierung orientiert ist, wäre dadurch künftig so gut wie unmöglich. Wenn den Kommunen die Möglichkeit genommen würde, Verluste ihres Nahverkehrsunternehmens über Gewinne anderer kommunaler Unternehmen auszugleichen, hätte das negative Auswirkungen auf das Leistungsangebot von Bus und Bahn. ÖPNV ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Deshalb geht es nicht nur darum, den kommunalen Nahverkehr möglichst rentabel zu betreiben, sondern auch darum, alle Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben zu lassen und niemanden vom ÖPNV-Angebot abzuschneiden“, so Fenske weiter. Der VDV weist zudem darauf hin, dass der Querverbund erst vor Kurzem in einem parteiübergreifenden Konsens in Deutschland als wichtige finanzielle Stütze der Kommunen steuerrechtlich bestätigt worden sei. Dies dürfe nicht durch eine europäische Regelung konterkariert werden.