Pressemitteilungen des VDV

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Schienenlärm: Vorgabe im Koalitionsvertrag ist so nicht umsetzbar

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag bereits im Jahr 2016 prüfen, ob mindestens die Hälfte der rund 180.000 in Deutschland fahrenden Güterwagen mit Flüsterbremsen umgerüstet sind. Ansonsten drohen ordnungspolitische Maßnahmen wie Nachtfahrverbote. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert den zu knappen Zeitraum und die überzogene Androhung von Verboten. „Die Vorgaben der Großen Koalition sind für die Branche so nicht umsetzbar, der Zeitraum ist zu kurz. Daran ändert auch die Androhung von Fahrverboten nichts“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Wolff weiter: „Die Branche hat die Umrüstung der Hälfte ihrer Güterwagenflotte bis 2017 doch längst zugesagt. Schneller geht es angesichts der verfügbaren Bremssohlen und der wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht. Bei solchen Festlegungen müssen die unternehmerischen und betrieblichen Zeiträume im Vordergrund stehen und nicht der Blick auf die kommende Bundestagswahl. Und solche Sanktionen wie Nachtfahrverbote hätten katastrophale Folgen für den gesamten Eisenbahnverkehr, weil viele Gütertransporte dann tagsüber stattfinden und so den Personenverkehr beeinträchtigen.“

Betriebliche Mehrkosten von 700 bis 800 Millionen Euro
Die Schienengüterverkehrsbranche hatte im Oktober letzten Jahres von sich aus die Initiative ergriffen und signalisiert, bis 2020 die gesamte Wagenflotte mit der so genannten Flüsterbremse umzurüsten. Bis 2017 könnte zudem bei entsprechender Unterstützung schon die Hälfte aller Güterwagen leise unterwegs sein. Allein die Umrüstung der rund 180.000 Güterwagen auf die Flüsterbremse kostet aber rund 300 Millionen Euro. Hinzu kommen nach Berechnungen der Branche betriebliche Mehrkosten zwischen 700 und 800 Millionen Euro bis zum Jahr 2020. „Die Unternehmen sind bereit, diese Investitionen anzugehen, um die Lärmbelastung durch Schienengüterverkehr noch schneller spürbar zu mindern. Das geht aber nicht ohne zusätzliche Förderung durch den Bund, denn solche Kosten überfordern die Unternehmen. Wir haben dem Bundesverkehrsministerium deshalb vorgeschlagen, die betrieblichen Mehrkosten über fünf Jahre befristet zu fördern“, erklärt Wolff.

VDV gibt Studie in Auftrag
Trotz der Fehlanreize im Koalitionsvertrag will der VDV die Verhandlungen mit der Politik weiter auf sachlicher Ebene fortsetzen, um gemeinsame Lösungen für das Lärmproblem zu finden. Deshalb hat der Verband eine Studie bei der Technischen Universität Aachen in Auftrag gegeben, die die betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Fahrverboten und Geschwindigkeitsreduzierungen im Schienengüterverkehr wissenschaftlich untersucht. Ergebnisse dazu erwarten die Verantwortlichen im Sommer. „Das Thema Schienenlärm ist vor allem für die Betroffenen sehr emotional besetzt. Vielleicht hat die Bundesregierung auch deshalb überzogene Vorgaben und Konsequenzen in den Koalitionsvertrag formuliert.

Mit der Studie möchten wir die sachliche Ebene der Diskussion und die objektiven Fakten wieder in den Fokus rücken. Denn am Ende muss ein für alle Beteiligten vernünftiger Weg zur Umrüstung gefunden werden. Es darf nicht sein, dass Schienengüterverkehrsunternehmen in ihrer Existenz bedroht werden, weil sie die Umrüstung und den Betrieb der neuen Bremsen nicht finanzieren können. Und es ist auch nicht zielführend, dass die Fahrgäste im Personenverkehr Verspätungen erdulden müssen, weil die Güterzüge nicht mehr nachts fahren dürfen, sondern tagsüber unterwegs sind“, so Wolff abschließend.