Unsere COVID-19 Maßnahmen | Verhaltens- und Hygieneregeln für VDV-Veranstaltungen

Wir freuen uns darüber, dass die Rahmenbedingungen es zulassen, uns wieder persönlich zu treffen.

Die Gesundheit aller Beteiligten hat dabei höchste Priorität. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Entwicklung des Virus zu kurzfristigen Änderungen der Corona-Regeln vor Ort kommen kann. Alle Teilnehmenden werden vor Veranstaltungsbeginn darüber informiert.

Grundlage für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist, dass die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen, die mit der zuständigen Behörde der Stadt Düsseldorf im Vorfeld abgestimmt worden sind, eingehalten werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Referentinnen und Referenten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.

Wir möchten Sie bitten, folgende Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten:

Vor der Veranstaltung

Teilnehmende müssen sich im Vorfeld über die VDV-App oder die VDV-Website für die Veranstaltung namentlich registrieren, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Die tatsächliche Anwesenheit wird vor Ort dokumentiert. Im Fall einer Infektion werden die Daten vom zuständigen Gesundheitsamt abgefragt. Dies ist aus Gründen der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erforderlich. Diese Daten werden vertraulich behandelt.

Sollten Sie kurz vor Veranstaltungsbeginn coronaspezifische Krankheitssymptome (z. B. Fieber, Husten, Müdigkeit) haben, bitten wir Sie von einer Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen.

3-G-Regel | Testpflicht für alle Anwesenden
Für den Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten ist ein negativer Corona-Schnelltest zwingend erforderlich, dessen Testergebnis höchstens 48 Stunden alt sein darf. Hierfür ist ein offizielles Zertifikat einer anerkannten Teststelle vorzulegen. Vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage Abstand zur letzten erforderlichen Einzelimpfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Hier reicht der Impfnachweis durch Vorlage eines analogen oder digitalen Impfausweises oder einer Impfbescheinigung beziehungsweise der Genesenen-Nachweis. Alle Nachweise werden beim Check-in bzw. vor Veranstaltungsbeginn geprüft. Bitte halten Sie die entsprechenden Dokumente beim Betreten der Veranstaltung bereit.

Ihr Namensschild erhalten Sie gegen Vorlage eines der genannten Zertifikate im Foyer des Hotels. Personen ohne Namensschild dürfen den eigentlichen Veranstaltungsbereich nicht betreten.

Während der Veranstaltung

Die Gestaltung des Hauptplenums ist von der Tisch- bzw. Sitzordnung und den Belüftungsmöglichkeiten so großzügig gestaltet, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden kann.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 o. ä.) ist in allen von uns gebuchten Räumlichkeiten, in den Fluren und Toiletten verpflichtend, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können. Der Mund-Nasen-Schutz darf erst bei Ankunft am Sitzplatz im Plenum, den Nebenforen oder an den Tischen im Foyer und Restaurant abgenommen werden. Alle Anwesenden werden gebeten, einen eigenen geeigneten Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Für den Bedarfsfall hält der VDV ein Kontingent an FFP2-Masken bereit.

Begrüßung mit Abstand: Auf Umarmungen und Händeschütteln bitten wir Sie, zu verzichten.

Verstärkte Handhygiene: Bitte achten Sie auf regelmäßige Handhygiene und wahren Sie die Nies- und Hustenetikette. Es stehen ausreichend Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

Regelmäßige Lüftung sowie verstärkte Reinigungszyklen: Die Veranstaltungsräume werden stets gut gelüftet. Es werden verstärkt Reinigungsarbeiten in allen Räumlichkeiten vorgenommen und häufig berührte Gegenstände und Oberflächen regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Wegeführung innerhalb des Veranstaltungsbereiches: Um ein direktes Aufeinandertreffen von Personen ohne Abstand zu vermeiden, werden in einzelnen Veranstaltungsbereichen Wegeführungen im Einbahnstraßensystem vorgegeben, die Teilnehmende strikt befolgen müssen.

Speisen und Getränke

Für die Bereitstellung von Speisen und Getränken am Veranstaltungsort werden behördlicherseits Anforderungen gestellt. Zu Beginn der Veranstaltung wird der Veranstalter die wichtigsten Punkte dazu erläutern und auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise nach Düsseldorf und freuen uns auf ein Wiedersehen.

Ihr VDV