Schienengüterverkehr: Mitfahrgelegenheit im Einzelwagenverkehr attraktiv machen Zu den Vorschlägen im Gutachten „Schienengüter- verkehr als Garant des Klimaschutzes im Verkehr – Qualität, Innovation und Kunden im Fokus“ gehört auch die Stärkung des „Einzelwagenverkehrs“ im Schienengüterverkehr. Dabei werden einzelne Gü- terwagen und Wagengruppen einer ganzen Region gebündelt, in gemeinsamen Güterzügen zwischen den Regionen transportiert und anschließend auf die Empfänger verteilt. Damit eröffnet der Einzel- wagenverkehr auch für die mittelständische Wirt- schaft die Möglichkeit, Gütertransporte über die Schiene abzuwickeln, zumal durch die Nutzung von Railports und Umschlagsanlagen kein direkter Gleisanschluss notwendig ist. Ein weiterer Vorteil des Einzelwagenverkehrs sind beispielsweise auch Transportangebote für Übergrößen oder sehr hohe Ladungsgewichte, bei denen anders als auf der Straße keine Begleitfahrzeuge nötige sind. Zugleich ist der Einzelwagenverkehr wegen der vielen Sammel- und Verteilvorgänge sowie den damit verbundenen Rangierprozessen vergleichs- weise aufwendig und muss durch Automatisierung und Digitalisierung produktiver werden. Aber auch weil er häufig im direkten Wettbewerb zum Lkw steht, sind Veränderungen nötig: Der Einsatz moderner Technik, neue Geschäfts- und Koope- rationsmodelle sowie Logistiklösungen. Darüber hinaus sind gezielte temporäre Fördermaßnahmen für Einzelwagenverkehre erforderlich, um die massiven Kostennachteile der Güterbahnen aus- zugleichen und der verladenden Wirtschaft Alter- nativen zum Lkw-Transport bieten zu können. Um diese Lücken zu schließen, ist 2021 das „Netz- werk Zukunft Einzelwagenverkehr“ gegründet worden. Der Zusammenschluss umfasst mittler- weile rund 30 Güterbahnen. Aber auch von Seiten des Bundes wurden wichtige Initiativen festge- schrieben; etwa die Einführung der Anlagenpreis- förderung. Sie ist allerdings auf nur fünf Jahre aus- gelegt. So ist eine zweite Förderperiode mit einer kontinuierlichen Förderung erforderlich. Dabei gilt es, die Anlagenpreisförderung so anzupassen, dass sie praxisgerecht ist. Zusätzlich bedarf es zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs einer direkten Betriebskostenbeihilfe, die mittelfristig den Weg zu einem selbsttragenden und wettbewerbsfähigen Einzelwagenverkehr eröffnen sollte. Bei jeder För- derung muss sichergestellt sein, dass sie bei allen Unternehmen, die Einzelwagenverkehre betreiben, gleichermaßen ankommt. Quelle: VDV-eigene Darstellung auf Basis des Gutachtens „Schienengüterver- kehr als Garant des Klimaschutzes im Verkehr – Qualität, Innovation und Kunden im Fokus“, hrsg. v. Roland Berger im Auftrag des VDV (2021) Sie haben Fragen oder Anregungen zum Thema? hauptstadtbuero@vdv.de ∙ T 030 399932-17 Politikbrief 01 | März 2022 | Seite 6