VDV-Positionen

Das Mobilitätsbudget | Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen
Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft (BüNaMo) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in diesem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Damit sollen administrative und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden, so dass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig attraktiver und einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten bzw. zu nutzen.

Worum es geht

Der Arbeitsweg hat trotz zunehmender Einführung von mobilem Arbeiten einen großen Anteil an der Mobilität in Deutschland. Attraktive, nachhaltige Alternativen zum motorisierten Individualverkehr können auf Pendelstrecken, dienstlichen sowie privaten Wegen kurz- und langfristig deutlich dazu beitragen, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Zahlreiche Unternehmen und Organisationen wünschen sich die Einführung eines Mobilitätsbudgets, um sich und die Mobilität der Mitarbeitenden nachhaltiger aufzustellen, die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse der Beschäftigten bedienen zu können und sich selbst als attraktiven Arbeitgebenden zu positionieren. Die Beschäftigten können im Rahmen eines solchen Budgets auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen und ihren persönlichen Mobilitätsmix zusammenstellen, z. B. mit ÖPNV-Jobtickets, ÖPV, Linienverkehr, Fahrrad-Leasing, -Abo oder -Sharing, BahnCard, Carsharing unter Einbezug von Taxis. Beschäftige erhalten dadurch einen starken Anreiz, ihre betriebliche sowie persönliche Mobilität stärker auf emissionsarme Mobilitätsangebote auszurichten.

Das Hindernis
Zurzeit bremsen unter anderem steuerrechtliche Rahmenbedingungen die Einführung eines Mobilitätsbudgets. Trotz der vielen Vorteile des Mobilitätsbudgets, der wachsenden Nachfrage bei Mitarbeitenden und den Plänen der Unternehmen, ein solches Angebot einzuführen, scheitert dies oft an der komplizierten lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und dem hohen Verwaltungsaufwand. Arbeitgebende müssen den geldwerten Vorteil eines Mobilitätsbudgets, der aufgrund der privaten Nutzung beziehungsweise aufgrund der Nutzung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit entsteht, aufwendig erfassen. Dies liegt daran, dass der geldwerte Vorteil bei den einzelnen Komponenten eines Mobilitätsbudgets unterschiedlich ermittelt wird. Zudem greifen gegebenenfalls Steuerbefreiungsvorschriften für einzelne Komponenten eines Mobilitätsbudgets. Dies macht die Anwendung in der Praxis schwierig und für Arbeitgebende wie Beschäftigte unattraktiv. Das große Potenzial des Mobilitätsbudgets wird dadurch nicht ausgeschöpft.

Unsere Empfehlung
Eine Umsetzung des Mobilitätsbudgets im größeren Stil kann für Unternehmen und Beschäftigte vor allem durch eine Vereinfachung der administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen gelingen. Das entlastet nicht nur Arbeitgebende und Arbeitnehmende, sondern der Kontroll- und Prüfungsaufwand wird auch aufseiten der Finanzverwaltung spürbar reduziert. Daher empfehlen wir, die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.