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RED III - Transformation und Kofinanzierung im öffentlichen Verkehr
Die Renewable Energy Directive (RED) der EU ist der zentrale Rechtsrahmen zur Förderung erneuerbarer Energien. Nach der Einführung von RED I (2009) und RED II (2018) setzt RED III, die 2023 verabschiedet wurde, noch ehrgeizigere Ziele: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor auf 29 % steigen. Trotz der ambitionierten Vorgaben verfehlt der Verkehrssektor bisher die angestrebten CO₂-Reduktionen. Eine drastische und konsequente Transformation ist unumgänglich, um die EU-Klimaziele zu erreichen. Der gesetzliche Förderfokus liegt derzeit jedoch klar auf dem Energie- und Industriesektor, während dringend benötigte Impulse für den öffentlichen Verkehrsbereich weitgehend ausbleiben.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der RED III Ziele ist die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Sie hat zum Ziel, durch Elektrifizierung und Einsatz von Biokraftstoffen, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor auf 29 % zu steigern. Hierfür ist der massive Ausbau elektrischer Antriebe erforderlich und der Fokus deutlich stärker auf den emissionsarmen Schienenbahn- und Busverkehr zu legen, der nicht gegenüber dem Individualverkehr benachteiligt werden darf. Bei der gesetzlichen Novellierung des BImSchG sollte deshalb der Fahrstrom des Schienenverkehrs ebenfalls in die THG-Quote aufgenommen werden, um auch hier Anreize zum Um- und Ausbau und damit zur Emissionseinsparung zu setzen. Im Elektrobusbereich müssen die Schätzwerte des jährlichen
Energieverbrauchs auf realistische Werte angepasst werden.