VDV-Positionen

Förderrichtlinie „Kombinierter Verkehr“
VDV-Vorschläge im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung
Seit dem Jahr 1998 fördert der Bund erfolgreich mit Hilfe der Förderrichtlinie „Kombinierter Verkehr“ (KV) den Bau und Ausbau von Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs. Die aktuell seit dem 1. Januar 2017 geltende Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2021.

Der VDV setzt sich ausdrücklich für eine Fortsetzung der KV-Terminalförderung ein, da sie Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr ist. Im Zuge der anhaltenden Pandemie ist es zu einem weiteren Preisverfall für Transport- und Logistikdienstleistungen gekommen, die unmittelbaren Einfluss auf die Märkte haben. Die Folge: Der Preisdruck im konventionellen Wagenladungsverkehr und im Kombinierten Verkehr hält unverändert an. In diesem Kontext wird angeregt, den im ehemaligen europäischen PACT-Programm (Pilot Actions for Combined Transport) enthaltenen Gedanken, der Finanzierung der Anlaufverluste neuer KV-Verkehre, aufzugreifen. Diese sollte in Höhe und Laufzeit begrenzt sein, könnte aber dazu beitragen, neue Akteure für den KV zu gewinnen und bestehende Angebote auszuweiten. Denn gerade zu Beginn neuer KV-Verbindungen stehen diese in einem noch umkämpften Wettbewerb zum durchgehenden Straßengüterverkehr.

Unabhängig von der finanziellen Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsart gilt es darüber hinaus auch die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den KV wettbewerbsfähiger machen. Details zu dieser Thematik finden sich in dem gemeinsam von BdB/BöB/DSLV/SGKV und VDV im Frühjahr 2020 veröffentlichten Verbändepapier „Kombinierten Verkehr erfolgreich gestalten – Voraussetzungen für eine nachhaltige Verkehrswende aus der unternehmerischen Praxis“.

Ein Fazit und die Forderungen sind im Positionspapier formuliert.