Pressemitteilungen des VDV

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Bus und Bahn 2020 günstiger für Fernreisende und Pendler

Steuererleichterungen für Tickets im Nah- und Fernverkehr

Der VDV, Branchenverband für über 600 Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr, begrüßt die ab dem kommenden Jahr geltende Minderung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr auf sieben Prozent: „Wir werden auf diese Weise mehr Fahrgäste für die Eisenbahn bekommen und sparen uns den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Abgrenzung der Umsatzsteuer zum Nahverkehr“, so VDV-Vizepräsident Veit Salzmann. Auch die von den Firmen ausgegeben Jobtickets werden im neuen Jahr weiter steuerlich gefördert: „Es ist ab Januar zusätzlich möglich, das Jobticket durch eine Gehaltsumwandlung zu finanzieren, die der Arbeitgeber nur noch pauschal mit 25 Prozent versteuert, ohne dass gleichzeitig eine Kürzung der Entfernungspauschale vorgenommen werden muss. Das ist vor allem für Pendlerinnen und Vielfahrer mit langen Fahrstrecken – beispielsweise aus ländlichen Regionen – attraktiv.“

Mehrwertsteuer – einheitlich mit vermindertem Steuersatz

Im internationalen Vergleich war Deutschland mit dem hohen Steuersatz auf Fernverkehrstickets ohnehin die Ausnahme. „Im Inland war es zudem schwer vermittelbar, dass beim Fahrpreis für eine Strecke ab 51 Kilometern ein höherer Steuersatz gilt als bei Fahrten bis 50 Kilometer. Mit der Angleichung sind auf der klimafreundlichen Schiene wettbewerbsfähigere Angebote möglich. Dafür hat sich der VDV intensiv und letztlich erfolgreich eingesetzt“, so Salzmann. Seit Ende der 1960er Jahre gilt für den öffentlichen Nahverkehr der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz von sieben Prozent.

Jobtickets – neu mit drei Fördermöglichkeiten

Für Jobtickets gibt es ab dem kommenden Jahr insgesamt drei Förderungen. Bereits seit dem 1. Januar 2019 können jene den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als steuerfreier Sachbezug oder als Zuschuss gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Als zweite Variante ist ab dem neuen Jahr eine Gehaltsumwandlung möglich, wobei das Jobticket pauschal mit 25 Prozent versteuert wird, ohne dass gleichzeitig eine Kürzung der Entfernungspauschale vorgenommen wird. Dadurch entfällt die bisherige Benachteiligung von Pendlern mit langen Distanzen, etwa aus dem ländlichen Raum. Auch für kleinere Unternehmen wird die Einführung eines Jobtickets attraktiver, da ein Großteil des bisherigen Verwaltungsaufwands entfällt: Die Firmen können allen Arbeitnehmern oder einzelnen Gruppen ein pauschal versteuertes Jobticket anbieten, ohne diese im Einzelnen in der Lohnsteuerbescheinigung erfassen zu müssen. Die dritte Möglichkeit besteht weiter darin, eine Gehaltsumwandlung mit 15-prozentiger Pauschalversteuerung zum Erwerb des Jobtickets durchzuführen – hier jedoch mit Kürzung der Entfernungspauschale.