Pressemitteilungen des VDV
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VDV für faire Regeln bei Vergabe von Schienenkapazitäten
Branchenverband nimmt Stellung zur heutigen Anhörung zu Rahmenverträgen bei der Bundesnetzagentur
Verlässliche und diskriminierungsfreie Kapazitätsvergabe auf der Schiene ist aus Sicht des Branchenverbands VDV ein zentrales Element für funktionierenden Wettbewerb und langfristige Investitionen im Eisenbahnmarkt. In seiner aktuellen Stellungnahme für die heutige Anhörung bei der Bundesnetzagentur zu Maßnahmen zur Absicherung von Infrastrukturkapazitäten und zum Schutz neuer Anbieter spricht sich der VDV dafür aus, die Wiedereinführung von Rahmenverträgen nicht vorgezogen, sondern zeitlich und inhaltlich konsistent mit der neuen EU-Kapazitätsverordnung umzusetzen. Es gelte: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit! Dies sehe auch die überwiegende Mehrheit der Branche so, wie eine Abfrage bei den Eisenbahnunternehmen ergab.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff erklärt: „Für alle Eisenbahnunternehmen gilt: Wer langfristig investieren und verlässliche Angebote machen soll, braucht Planbarkeit bei den Infrastrukturkapazitäten. Gleichzeitig müssen neue Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie diskriminierungsfrei sind und nicht zulasten bereits aktiver Marktteilnehmer oder einzelner Verkehrsarten gehen.“
Mit Blick auf die Diskussion um den Schutz neuer Anbieter betont der VDV, dass diskriminierungsfreier Netzzugang bereits heute ein grundlegendes Prinzip der Marktordnung sei. Eine faktische Schlechterstellung der bereits im Markt engagierten Unternehmen lehne der Verband ab. Aus VDV-Sicht dürfe die Absicherung neuer Angebote nicht dazu führen, dass bestehende Investitionen entwertet oder Verkehrsangebote in Summe verschlechtert werden.
Oliver Wolff: „Wettbewerb auf der Schiene braucht faire und verlässliche Regeln für alle. Sonderregelungen, die einzelne Akteure bevorzugen und damit bestehende Investitionen infrage stellen, sehen wir kritisch. Entscheidend ist, dass am Ende mehr Verlässlichkeit im System entsteht, ohne die Ausgewogenheit zwischen den Marktteilnehmern zu beschädigen.“
Der VDV regt deshalb an, die künftige Ausgestaltung von Rahmenverträgen eng an den europäischen Rechtsrahmen anzulehnen. Zugleich müsse sichergestellt werden, dass auch die Belange des Schienengüterverkehrs angemessen berücksichtigt werden, damit es durch Kapazitätsreservierungen nicht zu Verdrängungseffekten und einer Verschlechterung des Gesamtangebots kommt.
Die jetzt geforderten Rahmenverträge für den Personenverkehr wirken schließlich mittelbar auf die Kapazitäten, die auch für den Güterverkehr relevant sind. Schließlich gibt Wolff zu bedenken, dass die Praxis durchgehend zeige, dass Fahrzeugzulassungen praktisch nie ohne Verzögerungen stattfänden. Schon allein deshalb sei der Zeitraum in Anlehnung an die EU-Gesetzgebung praxistauglich und ausschließlich der realistische Rahmen.