Pressemitteilungen des VDV

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VDV kritisiert geplante Gebührenverschärfung für die Schiene

Das Bundesverkehrsministerium will die Bundeseisenbahngebührenverordnung zu Lasten des Verkehrsträgers Schiene rückwirkend verschärfen. Durch die Neugestaltung und Änderung bestehender Gebührentatbestände könnte der Sektor dadurch mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mehr als 73 Millionen Euro belastet werden. Aus Sicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind diese Änderungen unnötig und überflüssig: „Mit diesem verkehrspolitisch und rechtlich fragwürdigen Ansinnen werden die Eisenbahnen einmal mehr im intermodalen Wettbewerb spürbar benachteiligt“, so VDV-Geschäftsführer Dr. Martin Henke.

Das Bundesverkehrsministerium will die Bundeseisenbahngebührenverordnung zu Lasten des Verkehrsträgers Schiene rückwirkend verschärfen. Durch die Neugestaltung und Änderung bestehender Gebührentatbestände könnte der Sektor dadurch mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mehr als 73 Millionen Euro belastet werden. Aus Sicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind diese Änderungen unnötig und überflüssig: „Mit diesem verkehrspolitisch und rechtlich fragwürdigen Ansinnen werden die Eisenbahnen einmal mehr im intermodalen Wettbewerb spürbar benachteiligt“, so VDV-Geschäftsführer Dr. Martin Henke.

Die zusätzlichen Gebühren entstehen durch Überwachungstätigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) im Zusammenhang mit erteilten Sicherheitsbescheinigungen. Sicherheitsgenehmigungen und Bescheinigungen für bestimmte Qualifikationen im Rahmen der Erbringung von Instandhaltungsleistungen sollen künftig nicht mehr der allgemeinen Eisenbahnaufsicht zugerechnet, sondern den Eisenbahnunternehmen individuell in Rechnung gestellt werden können. „Für die Straße oder die Wasserstraße gibt es ein dieses Verfahren nicht, dort sind solche Bescheinigungen nicht notwendig. Nur für die Verkehre auf der Schiene sollen für diese Überwachungstätigkeiten entsprechend hohe Gebühren gezahlt werden, das macht keinen Sinn und ist eine deutliche Benachteiligung im Wettbewerb“, so Henke. Benachteiligt würden deutsche Unternehmen auch im intramodalen internationalen Wettbewerb. So sei nicht bekannt, dass ausländische europäische Eisenbahnen in ihren Heimatstaaten einer ähnlich hohen Gebührenbelastung ausgesetzt wären, wie dies für Deutschland jetzt vorgesehen sei.

Die angedachten Änderungen der Bundeseisenbahngebührenverordnung stehen darüber hinaus in deutlichem Widerspruch zu den Aussagen des Klimaschutzplans 2050 zur Stärkung des Schienengüterverkehrs. Dies gilt ebenso in Bezug auf die vom sogenannten „Runden Tisch Schienengüterverkehr“ beim BMVI erarbeitete aktuelle Entwurfsfassung eines Masterplans Schienengüterverkehr. Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass Mehrbelastungen des Verkehrsträgers Schiene im Rahmen der Novellierung der Bundeseisenbahngebührenverordnung möglichst zu vermeiden sind. Der VDV fordert daher vom Bund, das EBA mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten, damit es ohne unverhältnismäßige Gebührenbelastungen des Sektors seiner Tätigkeit nachgehen kann.