Pressemitteilungen des VDV

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VDV zum heutigen Aktionstag des deutschen Taxigewerbes: „Die Reaktion der Taxifahrer ist nachvollziehbar.“

Der VDV hält den heutigen Aktionstag des deutschen Taxigewerbes für eine nachvollziehbare Reaktion. „Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer weisen mit ihren bundesweiten Aktionen zu Recht darauf hin, dass ihr Gewerbe mit unlauteren Mitteln angegriffen wird. Sie müssen sich, wie auch die anderen Verkehrsdienstleister die nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fahren, an klare und strikte Regeln wie Ortskunde, feste Fahrpreise oder eine Betriebspflicht halten. Gleichzeitig sollen diese Regeln bei der möglichen PBefG-Novelle für die neuen Fahrdienste nicht gelten oder zumindest nur sehr eingeschränkt.

Das sind keine fairen Wettbewerbsbedingungen. Zumal sich einige der neuen On-Demand-Dienste schon aktuell weder an die Anforderungen des PBefG halten, noch an ihre eigenen Worte, eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV zu sein. Diesen Anbietern geht es einzig um die Gewinnmaximierung durch zusätzlichen Verkehr in Innenstädten und Ballungsräumen, wo ohnehin schon alles voll ist. Der bundesweite Aktionstag der Taxifahrer verdient daher großen Respekt und ist absolut nachvollziehbar“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Der Verband weist darauf hin, dass das Agieren globaler amerikanischer Fahrdienste deutlich mache, dass es klarer gesetzlicher Festlegungen brauche, um diese Unternehmen zu regulieren. Es gehe der ÖPNV-Branche nicht darum, neue Geschäftsmodelle im Bereich On-Demand zu verhindern. Aber es sollten aus Sicht des VDV nur solche Anbieter zugelassen werden, die sich im Sinne des Gesamtsystems im öffentlichen Verkehr einordnen und sich an die entsprechenden Regularien dafür halten. „Wenn Fahrdienste wie insbesondere Uber als global agierender amerikanischer Konzern das bundesdeutsche Wirtschaftsrecht nicht respektieren, dann zeigt dies, dass die Plattformökonomie in einen sehr konkreten Rahmen gepackt werden muss. Hier stellen sich völlig neue Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen. Man darf den Worten keinen Glauben schenken, wenn sich diese auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Konzerne als Ergänzung zum ÖPNV positionieren. Die betreffenden Fahrdienste üben ihr Gewerbe nämlich insbesondere im innerstädtischen Ballungsraum aus. Genau hier erwarten sie die meisten Kunden. Von einer umfassenden, sinnvollen Ergänzung zum ÖPNV kann dabei keinerlei Rede sein.“, so Wolff weiter.

Für die anstehende Novellierung des PBefG gelte daher, so der VDV, dass eine Änderung mit Weitsicht und in Ergänzung zum ÖPNV vorgesehen werden müsse. Gleichzeitig gelte es, besonderes Augenmerk auf die Kontrolle zu legen, denn erstmals wird Verkehr primär durch Plattformen organisiert und dafür müssten entsprechende Kontrollmechanismen vorgesehen werden. „Dies gebietet die Fairness gegenüber etablierten Verkehrsträgern, die seit Jahrzehnten das Rückgrat der bundesdeutschen öffentlichen Mobilität darstellen. Amerikanische Plattformökonomie nach Donald-Trump-Mentalität hat in Deutschland und Europa keinen Platz“, so Wolff abschließend.