Pressemitteilungen des VDV

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Haushaltsausschuss kürzt unbegründet Mittel für NE-Bahn-Förderung um 20 Prozent

In der gestrigen Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages kurzfristig die Mittel zur Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastruktur um 20 Prozent gekürzt. Von den ursprünglich 25 Millionen Euro, die den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) für Investitionen in ihre Infrastrukturen jährlich zur Verfügung stehen, bleiben damit im Jahr 2016 nur noch 20 Millionen Euro übrig. „Diese Kürzung ist unbegründet, denn allein in diesem Jahr sind 33,6 Millionen Euro im Rahmen des Gesetzes beantragt und 28,6 zur Auszahlung freigegeben worden. Der Bedarf der NE-Bahnen konnte also schon im laufenden Haushalt nur gedeckt werden, weil es noch Ausgabereste aus 2014 gab. Die Privatbahnen bräuchten eher mehr als weniger finanzielle Unterstützung seitens des Bundes. Durch die jetzige Kürzung gefährdet der Bund seinen eigenen Erfolg, der ihm mit der Einführung des Gesetzes 2013 gelungen ist. Und auch die Länder sind weiterhin in der Pflicht, die NE-Bahn-Infrastruktur mitzufinanzieren.“, so Dr. Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahnverkehr beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

2013 hatte die Bundesregierung nach langjährigen Verhandlungen mit dem VDV das „Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz“, kurz SGFFG, eingeführt. Schon damals hatte der Verband darauf hingewiesen, dass die 25 Millionen Euro jährlich lediglich ein Einstieg in die Mitfinanzierung der wachsenden Infrastruktur von NE-Bahnen sein könne. Der eigentliche Bedarf, das belegen mehrere Abfragen unter den Privatbahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, liegt bei 150 Millionen Euro im Jahr. „Diese Kürzung trifft die NE-Bahnen, die inzwischen über 4.000 Kilometer des deutschen Schienennetzes bewirtschaften, empfindlich, denn schon heute ist abzusehen, dass die Zahl der Anträge und damit auch das Volumen der beantragten Fördermittel im kommenden Jahr weiter steigen wird. Nun werden wohl viele begründete Anträge sinnbildlich auf der Strecke bleiben, weil noch weniger Fördermittel zur Verfügung stehen. Die fehlenden fünf Millionen Euro entsprechen bei einem Fördervolumen von 25 Millionen Euro einer Kürzung um 20 Prozent. Im Gesamthaushalt des Bundes ist diese Summe allerdings eher kosmetischer Natur. Auch deshalb ist diese Kürzung von vorne bis hinten unnötig“, so Henke abschließend.

VDV fordert Übertragung der Restmittel und deutliche Aufstockung ab 2017
Aus Sicht des VDV ist es nun unumgänglich, dass die weiteren Ausgabereste aus dem Jahr 2014 auch 2016 noch zur Verfügung stehen, damit die Kürzung zumindest etwas abgeschwächt werden kann. Außerdem setzt sich der Verband dafür ein, dass das Fördervolumen ab 2017 dauerhaft auf dann mindestens 35 Millionen Euro jährlich angehoben wird.