Pressemitteilungen des VDV

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VDV begrüßt Gesetzentwurf zum Autonomen Fahren

Technische Aufsicht: Nachbesserungsbedarf bei der Qualifikation

Anlässlich der heutigen Anhörung des VDV als Branchenverband im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt VDV-Präsident Ingo Wortmann den Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren: „Selbstfahrende, flexible Linien- und Pendelbusse sind eine große Chance für den Ausbau des klimafreundlichen ÖPNV-Angebotes gerade da, wo es heute noch stärker sein könnte: in Stadtrandlagen oder im ländlichen Raum. Gleichzeitig eröffnen sich mit dem Gesetzentwurf auch Möglichkeiten, den öffentlichen Straßenraum menschenfreundlicher und sicherer zu gestalten.“ Allerdings gebe es auch noch Anpassungsbedarf: „Die aktuell diskutierten Anforderungen für die Qualifikation der ‚Technischen Aufsicht‘ sind nicht sachgerecht. Wir arbeiten heute schon in unseren Leitstellen mit sehr gut ausgebildeten Fachpersonal – ein Ingenieursstudium ist dafür eine übertriebene Maßgabe.“

Der Branchenverband schlägt den forcierten Auf- und Ausbau von ÖPNV-Anwendungsfeldern vor, um das autonome Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu überführen – und um es für die Fahrgäste erlebbar zu machen. „Wir stehen in einem Systemwettbewerb. Es muss uns gelingen diese Technologie rasch flächendeckend in unser Angebot aufzunehmen, sonst wird der autonome PKW mit all seinem Flächenbedarf dominieren. Diese ÖPNV-Innovationen werden ohne Frage einen finanziellen Mehrbedarf nach sich ziehen – dem ein sehr hoher wirtschaftlicher, städtebaulicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht. Wir haben in Deutschland die einmalige Chance, einen Leitmarkt für Autonomes Fahren zu etablieren. Bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV sind neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ Der VDV drängt bei den Beratungen auf Tempo: „Wir brauchen das Gesetz und die Durchführungsverordnung in dieser Legislatur, um Rechts- und Planungssicherheit für die zahlreichen Projekte der Verkehrsunternehmen in Deutschland zu erlangen. Sobald diese vorliegen, können wir autonome Fahrzeuge als Betreiber in das Nahverkehrsangebot einführen – sofern Hersteller die Fahrzeuge in ausreichender Anzahl bereitstellen“, so der VDV-Präsident.

PBefG und StVG-Novelle sinnvoll verknüpfen
Die mit der Automatisierung verbundene Kostenentlastung könne neue Geschäftsmodelle attraktiver machen und den neuen Linienbedarfsverkehren zu einem echten Durchbruch verhelfen. Ingo Wortmann „Es braucht für die dringend notwendige Mobilitätswende eine intelligente Verknüpfung von PBefG und StVG-Novelle. Für den Regelbetrieb im ÖPNV-Einsatz ist es sinnvoll, auch die Anforderungen an den dann autonomen Betrieb im ÖPNV – zum Beispiel der BOKraft – anzupassen und die geplante Durchführungsverordnung (AFGBV) zügig umzusetzen, denn das Gesetz allein wird noch zu keinem Regelbetrieb führen.“

Verantwortung der Software beim Hersteller
Zudem müssen die Zuständigkeiten spezifiziert werden: „Die Verantwortung für die Software muss bei den Herstellern liegen, denn die Betreiber können diese nicht prüfen und verantworten. Die technische Entwicklungsverantwortung muss beim Hersteller liegen – die betriebliche bei den Verkehrsunternehmen. Das erfordert eine faire Verantwortungsteilung und die Bereitstellung von Fahrzeugdaten, damit wir den sicheren Betrieb gewährleisten können.“ Für den VDV wurde Technik-Geschäftsführer Martin Schmitz zur Bundestags-Anhörung geladen: „Der VDV wirkt als Fachverband in vielfältigen Initiativen mit, wie beim Runden Tisch Automatisiertes Fahren und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität. Darüber hinaus engagieren wir uns in den Forschungsprojekten „RAMONA“ und „AMEISE“. Der VDV und die gesamte Branche haben starke Kompetenzen in diesem Zukunftsfeld aufgebaut und haben höchstes Interesse, dieses aktiv gestaltend und mit sinnvollen Regelungen zu begleiten.“