Pressemitteilungen des VDV

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VDV begrüßt den Vorstoß der Länderverkehrsminister

VMK-Vorsitzende fordert mindestens 5 Milliarden Euro als Rettungsschirm für Bus und Bahn

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt den gemeinsamen Vorschlag aller Länderverkehrsminister nach einem Rettungsschirm von mindestens fünf Milliarden Euro für den Nahverkehr. Die Länder hatten dazu, vertreten durch die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Anke Rehlinger, ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer adressiert.

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die finanzielle Lage bei den Verkehrsunternehmen und Verbünden wird zunehmend dramatisch. Wir fahren bundesweit seit Beginn der Krise im Schnitt 80 % des normalen Angebots, haben aber nur noch maximal 30 % des sonst üblichen Fahrgastaufkommens. Den Unternehmen fehlen dadurch Fahrgeldeinnahmen in erheblichem Umfang. Je nach Verlauf des Lockdowns wird sich der Verlust bis Jahresende auf fünf bis sieben Milliarden Euro summieren. Wir brauchen schnelle finanzielle Hilfen, um kurzfristig das Überleben zu sichern. Und wir benötigen eine weitergehende Lösung, um die noch kommenden Verluste ausgleichen zu können. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der Länderverkehrsminister ausdrücklich.“

Kaum Angebotsreduzierungen und fast keine Kurzarbeit im Nahverkehr
Angesichts von nur noch maximal 30 % der sonst üblichen Fahrgäste hätten die Verkehrsunternehmen eigentlich ihre Angebote massiv zurückfahren und einschränken müssen. Doch das Gegenteil war der Fall. Tatsächlich wurde die Betriebsleistung teils gar nicht und insgesamt sehr zurückhaltend reduziert. So wurde im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Absprache mit den Bundesländern und Aufgabenträgern das SPNV-Angebot im März um rund 9 % und im April um rund 24 % reduziert. In manchen Bundesländern wurden 100 % der Verkehre erbracht.

Auch im städtischen Nahverkehr wurde im engen Schulterschluss mit den Aufgabenträgern agiert. Im Ergebnis betragen die Reduzierungen im März rund 12 % und im April rund 20 %. „Rein betriebswirtschaftlich betrachtet hätten unsere Mitgliedsunternehmen ihr Angebot deutlich reduzieren müssen, um Kosten zu sparen und damit Einnahmenverluste auszugleichen. Aber wir sind in Deutschland ein zentraler Baustein der Daseinsvorsorge und haben einen weitergehenden Auftrag. Die ÖPNV- und SPNV-Unternehmen haben auch auf ausdrücklichen Wunsch der Politik von Beginn der Epidemie an in sehr hohem Maße die Verkehre weiter aufrecht erhalten, damit die Menschen, die Mobilität benötigen, an ihren Arbeitsplatz kommen konnten und das ganze Land weiter in Bewegung blieb. Gleichzeitig haben wir mit dem umfassenden Fahrplanangebot ganz überwiegend auch für ausreichende Abstände zwischen den Fahrgästen Sorge tragen können“, so Wolff.

Der VDV weist zudem darauf hin, dass die Branche so gut wie keine Kurzarbeit angemeldet hat, obwohl die nötigen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Vergleicht man die  Kurzarbeiterquote anderer in der Verkehrsbranche tätigen Unternehmen – beispielsweise dem Luftverkehr – hätten die Bus- und Bahnunternehmen rund 97.000 Beschäftigte in Kurzarbeit schicken können. Im Ergebnis wären dem Staat dadurch monatliche Aufwendungen für Kurzarbeit in Höhe von rund 90 Millionen Euro entstanden, die so erspart bleiben.

Mehraufwendungen zum Erhalt des Betriebs und zum Schutz der Fahrgäste
Trotz der geringen Angebotsreduzierungen entstanden erhebliche Mehraufwendungen, etwa durch Extrareinigungen von Fahrzeugen, Fahrzeugdesinfektion und Reinigungsmaterial sowie Atemschutzmasken für das eigene Personal. Infektionsschutzmaßnahmen zu Schichttrennungen in Leitstellen und Werkstätten steigern den Personalaufwand. Dieser Mehraufwand liegt in einer ersten Abschätzung für die Zeit des bisherigen Lockdowns in einer Größenordnung von 35 Millionen Euro branchenweit.

Daneben stehen Investitionen und Mehraufwendungen, die  für den anstehenden Hochlauf des Verkehrs ab dem 4. Mai notwendig sind – etwa für den Trennschutz bei Fahrerinnen und Fahrern, um wieder alle Bustüren öffnen zu können. Zudem müssen, je nach Fahrgastaufkommen, zusätzliche Kapazitäten, etwa durch die Anmietung von Reisebussen, beschafft werden. Nur so lässt sich pandemiebedingt mehr Raum für die Einhaltung von Abständen schaffen. „Die zusätzlichen Kosten für diese  Maßnahmen werden abschätzbar im dreistelligen Millionenbereich liegen. Auch hierfür müssen Bund und Länder gemeinsam eine kurzfristige finanzielle Lösung finden“, so Wolff abschließend.