Pressemitteilungen des VDV

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VDV begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum PBefG

Branchenverband beurteilt Klageabweisung zu allgemeinen Vorschriften als folgerichtig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einer Grundsatzentscheidung zum Personenbeförderungsgesetz bestätigt, dass Städte und Kreise frei entscheiden können, welche rechtlichen Gestaltungen sie verwenden, wenn sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finanziell unterstützen wollen. „Der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Marktordnung des Busverkehrs“, erklärte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff, „er führt jedoch nicht dazu, dass Aufgabenträger stets ‚allgemeine Vorschriften‘ erlassen müssen, um eigenwirtschaftliche Verkehre tariflich zu stützen.“ Die Landkreise und Städte hätten die Wahl, so Wolff weiter, ob sie Verkehrsleistungen ausschreiben, ihr eigenes Unternehmen damit betrauen oder nur „allgemeine Vorschriften“ erlassen, die dann als Kofinanzierung für alle dort tätigen Unternehmen wirken. „Die Kommunen sollten dieses Wahlrecht verantwortungsvoll ausüben und dabei berücksichtigen, dass auch der private Mittelstand ein wichtiges Element der Unternehmensvielfalt im deutschen ÖPNV darstellt“.

In dem heute entschiedenen Verfahren ging es nicht um die Frage, ob und in welcher Höhe die Kommunen den ÖPNV bezuschussen, sondern nur darum, welche Finanzierungsinstrumente dafür verwendet werden müssen. Konkret hatte der Kläger gefordert, dass der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre den Busunternehmen einen Rechtsanspruch auf den Erlass so genannter „allgemeiner Vorschriften“ durch den Aufgabenträger gebe. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies abgelehnt.
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