Pressemitteilungen des VDV

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VDV begrüßt Beschlüsse zur E-Bus-Entlastung

Bundesrat und Bundestag senken EEG-Umlage

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehres, begrüßt die mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einhergehende Entlastung: „Beim Klimaschutz ist der Verkehrssektor unverändert das Sorgenkind. Mit Blick auf die gleichzeitig richtigen wie hohen Zielvorgaben der Bundesregierung bei der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen ist es wichtig, den klimafreundlichen öffentlichen Nahverkehr von unsachgerechten Belastungen zu befreien. Die beschlossene Absenkung der EEG-Umlage für E-Busse schafft ein Stück weit Spielräume, die wir unmittelbar in die Attraktivität des Angebotes investieren werden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Der VDV hatte die Absenkung als Branchenverband langjährig gefordert.

Bundestag und Bundesrat hatten abschließend für die Aufnahme von E Linienbussen in die besondere EEG-Ausgleichsregelung gestimmt, die auch für Schienenbahnen gilt. „Das ist konsequent und richtig. Eine Begrenzung auf 20 Prozent der EEG-Umlage hilft den Unternehmen, den Kostenanstieg beim Busverkehr durch Umstieg auf alternative Antriebe weiter zu reduzieren, und belohnt Investitionen in moderne, klimafreundliche Antriebstechnik. Da eine weitere Voraussetzung ein Stromverbrauch von mehr als 100 MWh jährlich ist, hilft das auch den kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort, das Nahverkehrs-Angebot zu verbessern“, so Wortmann. Bereits bei ungefähr zwei bis drei ganzjährig im Linienbetrieb eingesetzten Elektrobussen in der Flotte werde der Schwellenwert von 100 Megawattstunden erreicht. „Dies ist auch ein Ansporn für die investierenden Unternehmen, um die erheblichen Zusatz- und Folgekosten, die durch die Maßnahmen für die Verkehrswende anfallen, ein wenig zu mindern“, so der VDV-Präsident. Die Novellierung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

EEG belastet klimafreundlichen ÖPNV
Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien macht bisher mehr als ein Drittel bei den Stromkosten eines Elektrobusses aus. Weitere Kostentreiber sind beim Betrieb von Elektrobussen die Stromsteuer, der KWK-Aufschlag und weitere Energiesteuern zur Refinanzierung des Ausbaus der Windenergie oder zur Verbesserung der Netzstabilität. Bundestag und Bundesrat folgen damit langjährigen VDV-Forderungen.