Pressemitteilungen des VDV

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„Fit for 55“: VDV begrüßt neues Klimaschutzpaket der EU

Öffentlicher Verkehr profitiert von den Vorschlägen der EU-Kommission zur Erreichung der Treibhausgasminderungsziele

Die Europäische Kommission hat heute das so genannte „Fit for 55“-Paket vorgestellt. Darin macht sie dreizehn Vorschläge, um das verschärfte EU-Klimaschutzziel bis 2030 zu erreichen. Auch der Verkehrssektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Betreiber von Bus und Bahn, denen eine wichtige Funktion bei der Erreichung der Ziele im Verkehrssektor zukommt, könnten an mehreren Stellen von den Vorschlägen profitieren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband mit über 600 Mitgliedsunternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs – unterstützt die Initiativen im Rahmen des Pakets.

VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Das nun vorliegende Gesetzespaket der EU-Kommission begrüßen wir, da es aus Sicht unserer Branche an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um gemeinsam in der EU bis 2030 die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen. Nur wenn Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam und mit der nötigen Konsequenz an der Umsetzung des Klimaschutzes mitwirken, können wir die notwendige Reduktion von Treibhausgasen in diesem kurzen Zeitraum noch schaffen. Das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission leistet dazu einen wichtigen Beitrag und die darin enthaltenen Gesetzgebungsinitiativen werden auch im Verkehrssektor zur Emissionsreduzierung beitragen.“

Positive Entwicklungen bei Energiebesteuerung und Ladeinfrastruktur
Bei den Änderungsvorschlägen zu zwei zentralen Richtlinien im Gesetzespaket der EU-Kommission sehen der VDV und seine Mitgliedsunternehmen positive Ergebnisse für die Branche. Zum einen werden ÖPNV und Schiene im Rahmen der „Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG)“ als wichtige Dienste anerkannt. Damit können die Mitgliedstaaten auch weiterhin reduzierte Steuersätze bei der Energiebesteuerung anwenden. „Das ist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und mit Blick auf die künftigen Betriebskosten im ÖPNV ein entscheidender Punkt. Denn unsere Angebote werden nicht nur auf der Schiene, sondern auch beim Bus immer häufiger elektrisch betrieben. Eine reduzierte Besteuerung, etwa auf den Fahrstrom, ist daher unbedingt notwendig, um bei zunehmender Elektrifizierung der Branche weiterhin wirtschaftlich fahren zu können“, so VDV-Präsident Wortmann.

Eine zweite wichtige Entscheidung der Kommission findet sich aus Branchensicht in der „Richtlinie über den Aufbau der Infrastuktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)“: Die Mitgliedstaaten sollen künftig den öffentlichen und nicht-öffentlichen Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – also zum Beispiel Ladeinfrastruktur für E-Busse auf den Betriebshöfen – mit in ihre nationalen Strategien aufnehmen. Zudem bleibt die Definition von „alternativen Kraftstoffen“ im bisherigen Sinne nahezu erhalten. Dadurch wird Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean Vehicles Richtlinie gewährleistet, die sich für ihre Definition eines „sauberen Busses“ auf die Liste der Technologien stützt. Bei bereits geplanten und getätigten Investitionen, etwa in entsprechende Fahrzeuge seitens der Verkehrsunternehmen, sind damit keine weiteren Anpassungen nötig. Aus dieser bisherigen Richtlinie soll außerdem künftig eine Verordnung werden, die damit unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

„Insgesamt zeigt die EU-Kommission, dass sie mit diesen Vorschlägen und Verbesserungen erkannt hat, dass der Aufbau und die Investitionen in alternative Antriebe und in den Öffentlichen Verkehr insgesamt ein Schlüssel sind, um die europäischen Klimaschutzziele bis 2030 im Verkehrssektor zu erreichen. Nun müssen die einzelnen Initiativen schnellstmöglich von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden, damit sie zeitnah umgesetzt werden können“, so Wortmann abschließend.