Pressemitteilungen des VDV

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VDV zum Bericht des Bundesrechnungshofes zur LuFV III: Massiven Investitionsrückstand abbauen, Kundeninteressen berücksichtigen, Bürokratie vermeiden!

Der Bundesrechnungshof hat heute seinen Sonderbericht „Ziele des Bundes bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) für die bestehende Eisenbahninfrastruktur“ vorgelegt. Die Behörde kommt darin zum Ergebnis, dass der Investitionsstau bei den Bundesschienenwegen immer noch zunimmt. Der VDV stimmt dieser Einschätzung zu, befürchtet aber neue Fehlanreizen, die an den Kundeninteressen vorbeigehen.

Die Kritik des Bundesrechnungshofes an den Kriterien des Vertrages teilt der VDV, warnt aber von einer Rückkehr in den Bürokratismus der alten Bundesbahn, zu deren Zeiten ein erheblicher Teil der Mängel entstanden sind. „Es ist richtig, dass Qualitätskennzahlen unter Umständen falsche Anreize setzen, wie zum Beispiel beim Kriterium des ‚theoretischen Fahrzeitverlusts‘. Die Verkehrsunternehmen als Nutzer des Netzes fordern seit langem, die Kapazität des Netzes und seine Nutzerfreundlichkeit zum zentralen Inhalt des Vertrages zwischen Bund und DB zu machen“, so Henke. Bei der Nutzerfreundlichkeit sei besonders darauf zu achten, dass der Verkehr bei den vielen erforderlichen Baustellen nicht abgewürgt werde. Benötigt würden klare und für Bund und DB einfach umsetzbare und kontrollierbare Maßstäbe sowie Sanktionen für deren Nichteinhaltung. Ansonsten bestünde die Gefahr, erneut Fehlanreize zu setzen und zu viele Ressourcen durch Bürokratie zu binden, erklärt Henke abschließend.

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, kritisiert den aktuellen Stand der Erneuerung von Bahnbrücken durch die Deutsche Bahn (DB). „Diese Kritik ist überzogen, denn die Mittel für die Brückenerneuerung aus der bisherigen LuFV standen der DB erst seit 2015 zur Verfügung. In gerade mal drei Jahren kann man nicht alle 875 betroffenen Brücken sanieren. Es ist deshalb völlig klar, dass die Brückenerneuerungen auch in der künftigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung weiterhin hohe Priorität haben müssen“, so VDV-Geschäftsführer Dr. Martin Henke.

Der Bund sei zudem gefordert, über das Planungsbeschleunigungsgesetz hinaus Ersatzinvestitionen in das Eisenbahnnetz vom Ballast der Planungsbürokratie freizustellen, so Henke weiter. Dies helfe weit mehr als die von Scheller befürwortete staatliche Überwachung, welche Brücke wann ersetzt werde. „Unter sanierungsbedürftigen Brücken und Investitionsstau leiden Fahrgäste und Güterkunden. Daher halten wir eine angemessene Dotierung der derzeit verhandelten LuFV III und ein unbürokratisches Verfahren der Mittelverwendung für dringend erforderlich. Der wachsende Investitionsrückstand gefährdet ansonsten die verkehrspolitischen Ziele des Bundes, wie die geplante Verdopplung der Fahrgastzahlen bei der Bahn bis 2030.“