Pressemitteilungen des VDV

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VDV begrüßt Beschlüsse des Bundesrates zum GVFG und zur Planungsbeschleunigung

Länder setzen sich für Nachbesserungen bei Förderkriterien für Straßenbahnen ein

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat für Verbesserungen bei den Förderkriterien für den Ausbau und die Grunderneuerung von Straßenbahninfrastruktur ausgesprochen. In ihrer Positionierung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) macht die Länderkammer deutlich, dass aus ihrer Sicht auch Straßenbahnsysteme gefördert werden müssen, die nicht überwiegend auf so genanntem „besonderen Bahnkörper“ fahren. Der VDV begrüßt dies ausdrücklich.

„Wir fordern eine solche Anpassung des GVFG auch seit längerem, denn nach jetzigem Stand behindert dieses Kriterium Ausbau und Grunderneuerung der klassischen Straßenbahnsysteme in vielen deutschen Städten. Nur Straßenbahnen, die zu mindestens 80 Prozent auf so genanntem besonderem Bahnkörper fahren, bekämen entsprechende Fördermittel. Wenn wir aber im städtischen Verkehr zur Erreichung der Klimaschutzziele mehr Fahrgäste für die umweltfreundlichen Schienenverkehre gewinnen wollen, dann müssen wir die teils jahrzehntealte Straßenbahninfrastruktur flächendeckend ausbauen und modernisieren. Deshalb muss an dieser Stelle im GVFG dringend nachgebessert werden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Um schneller und unbürokratischer die nötigen Grunderneuerungsmaßnahmen bei städtischen Schienenverkehren umsetzen zu können, setzt sich der Bundesrat zudem dafür ein, den bei Bauvorhaben üblichen Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens (Standardisierte Bewertung) in solchen Fällen entfallen zu lassen. „Das ist ein sinnvoller und pragmatischer Vorschlag, der unserer Position entspricht. Denn hier geht es um die Grunderneuerung existierender Verkehrsangebote für die der positive wirtschaftliche Nutzen bereits beim Bau erbracht worden ist. In diesem Kontext kann also auf einen erneuten und bürokratisch aufwendigen Nachweis nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung verzichtet werden“, so Wortmann.

Bundesrat für Planungsbeschleunigung bei Straßen- und U-Bahn-Vorhaben
Auch zur gesetzlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben für Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme hat sich der Bundesrat auf seiner heutigen Sitzung noch einmal klar positioniert: Die Länder fordern ausdrücklich, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) übertragen werden. Eine solche Übernahme sei angesichts der großen Herausforderungen, vor denen der ÖPNV mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele steht, dringend und kurzfristig erforderlich. „Eine weitere Forderung, die wir ganz klar unterstützen. Wir nehmen allerdings wahr, dass dies nicht nur in den Ländern, sondern auch beim Bund inzwischen Konsens ist. Wir hoffen daher auf eine schnelle und unkomplizierte Gesetzesanpassung“, so der VDV-Präsident abschließend.