Pressemitteilungen des VDV
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Steigende Dieselpreise: VDV fordert Entlastung für Verkehrsunternehmen
ÖPNV und Schienengüterverkehr brauchen faire steuerliche Rahmenbedingungen – 14 Cent Entlastung je Liter Diesel für Busse und Bahnen ermöglichen.
Die aktuell hohen und weiter steigenden Dieselpreise setzen die Verkehrsunternehmen zusätzlich unter Druck. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert deshalb eine schnelle und wirksame Entlastung für den öffentlichen Personen- und den Schienengüterverkehr. Die steuerliche Entlastung von Diesel müsse für Verkehrsunternehmen mindestens in gleichem Umfang möglich sein wie für den Individualverkehr. Konkret fordert der VDV eine Entlastung von 14 Cent je Liter Diesel auch für den öffentlichen Verkehr.
„Die ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen können die steigenden Kraftstoffkosten nicht einfach an ihre Fahrgäste oder Auftraggeber weitergeben. Busse und Bahnen erfüllen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge und sichern Mobilität sowie zuverlässige Gütertransporte im ganzen Land. Wenn die Dieselpreise weiter steigen, braucht es deshalb auch für unsere Branche eine spürbare und schnell umsetzbare Entlastung. Wenn die Bundesregierung nun zurecht über geeignete Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft nachdenkt, dann muss der öffentliche Personenverkehr und der Schienengüterverkehr dringend mitberücksichtigt werden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Bund muss europarechtlichen Spielraum nutzen
Aus Sicht des VDV muss die Bundesregierung den bestehenden europarechtlichen Spielraum nutzen. Die europäische Energiebesteuerungsrichtlinie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine weitergehende Absenkung der Energiesteuer. Der VDV fordert daher, die Entlastungsmöglichkeit nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2003/96/EG zu nutzen und eine Entlastung von 14 Cent je Liter auch für den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen. Alternativ sollte die Energiesteuer für Verkehrsunternehmen bis zum europäischen Mindeststeuersatz abgesenkt werden.
„Wir brauchen jetzt eine Regelung, die den öffentlichen Verkehr wirksam entlastet und damit seine besondere Bedeutung für die Daseinsvorsorge und für den Wirtschaftsstandort berücksichtigt. Dies gilt auch für die E-Bus-Förderung. Gerade jetzt zeigt sich angesichts der hohen und weiter steigenden Dieselpreise, dass die konsequente Förderung von E-Mobilität im ÖPNV genau der richtige Weg ist. Die drohende massive Kürzung der Förderung im Bundeshaushalt 2027 ist ein Irrweg, der beendet werden muss. Die Verkehrsunternehmen leisten ihren Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität und zur Versorgungssicherheit. Sie dürfen bei steigenden Energiepreisen nicht zusätzlich benachteiligt werden“, so VDV-Vizepräsident Paul Hemkentokrax.
Auch Stromsteuerentlastung für Busse und Güterbahnen öffnen
Neben der Dieselentlastung fordert der VDV, den öffentlichen Personen- und den Schienengüterverkehr in die Stromsteuerentlastung für Unternehmen nach § 9b Absatz 2 Stromsteuergesetz einzubeziehen. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um die Verkehrsunternehmen bei den Energiekosten zu entlasten und zugleich die Transformation zu emissionsfreien Antrieben sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Güterbahnen zu unterstützen.
Forderungen des VDV im Überblick
- steuerliche Entlastung von 14 Cent je Liter Diesel auch für den öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr ermöglichen
- alternativ Absenkung der Energiesteuer für Verkehrsunternehmen bis zum europäischen Mindeststeuersatz
- öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr in die Stromsteuerentlastung nach § 9b Absatz 2 Stromsteuergesetz einbeziehen
- keine Kürzungen bei der E-Bus-Förderung im Bundeshaushalt 2027