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Partner In diesen angeschlossenen Städten und deren Nahverkehrs- bzw. Verbundräumen (siehe Deutschlandkarte links) können Sie mit Ihrem Flugschein diekt auf Bus und Bahn umsteigen.







 

Eine Aktion des VDV in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen sowie den unten aufgeführten angeschlossenen Kooperationspartnern:
(Einzelheiten zum Angebotsumfang vor allem bei Veranstaltern entnehmen Sie bitte den Informationen der Partner, zu den Internetseiten unserer Kooperationspartner gelangen Sie durch Klick auf das jeweilige Logo)


 

Im Rahmen der Aktion „Fahren & Fliegen“ ermöglichen Ihnen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die beteiligten Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Ihre Fahrt zum bzw. vom Flug mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen zu können, ohne zusätzlich einen Fahrausweis lösen zu müssen.

„Fahren & Fliegen“ beinhaltet grundsätzlich nur den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ist kein Fahrschein für eine bundesweite Bahnanreise zu den einzelnen Flughäfen (beispielsweise von Köln oder Nürnberg nach Frankfurt), die Nutzung von ICE, EC- und IC-Zügen ist in keinem Fall - auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlages - möglich. Hierfür benötigen Sie einen separaten Fahrausweis, beispielsweise das „Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG.
Ein Rail & Fly-Ticket erhalten Sie bei Buchung einer Urlaubsreise aus dem Katalogangebot von TUI-Deutschland, 1-2-Fly, airtours, GeBeCo/Dr. Tigges, Wolters Reisen, OFT-Reisen (bei diesen Veranstaltern enthält das "Zug zum Flug"-Paket stets auch "Fahren & Fliegen"), DERTOUR, Meier’s Weltreisen, ADAC Reisen und Studiosus Reisen häufig automatisch mit den Reiseunterlagen, gemeinsam mit Ihrem „Fahren & Fliegen"-Beiblatt. Im Übrigen bieten nicht alle unsere Kooperationspartner "Fahren&Fliegen" automatisch für alle Flugreisen an. In manchen Fällen erhalten Sie die Angebote Rail & Fly sowie "Fahren & Fliegen" gegen Aufpreis (sowie wie beispielsweise bei TUIfly und L'tur unter dem Namen "Zug zum Flug").
Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Rail & Fly-Ticket (zum Beispiel welche Züge genutzt werden können etc.) nur von der Deutschen Bahn AG selbst beantwortet werden können!

Die häufigsten Fragen zu „Fahren & Fliegen“ sind:

Wo erhalte ich meine Fahrtberechtigung für „Fahren & Fliegen“?

Ihre Fahrtberechtigung erhalten Sie bei Ihrer Buchung, sofern diese über einen unserer oben aufgeführten Kooperationspartner abgewickelt wurde. Entscheidend ist dabei der Reiseveranstalter bzw. Geschäftsreisedienst, über den die Buchung erfolgt, und nicht die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. Abkommen mit Fluggesellschaften wie zum Beispiel der Lufthansa bestehen nicht - mit Ausnahme von TUIfly, wo die "Fahren & Fliegen"-Fahrtberechtigung beim Kauf eines fakultativen "Zug zum Flug"-Tickets enthalten ist.
Kundenausweise für "Fahren & Fliegen" mit BCD Travel erhalten Sie direkt bei dem jeweiligen Partner zu den von diesem festgelegten Bedingungen. Ein Bezug von "Fahren & Fliegen"-Tickets oder "Fahren & Fliegen"-Kundenausweisen direkt über den VDV ist nicht möglich.

Wo gilt meine Fahrtberechtigung für „Fahren & Fliegen“?

„Fahren & Fliegen“ gilt im Nahverkehrs- bzw. Verbundraum der Stadt, die in Ihrem Flugschein bzw. "Fahren & Fliegen"-Reiseplan als Startort Ihrer Flugreise eingetragen ist, bei innerdeutschen Flügen auch im Nahverkehrs- oder Verbundraum der Zielstadt. Ob der Nahverkehrsraum um Ihren Start- bzw. Zielflughafen angeschlossen ist, können Sie den Darstellungen auf der Deutschlandkarte Ihres „Fahren & Fliegen"-Gutscheines entnehmen. Bei den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr und Rhein-Sieg (VRR und VRS) sind die Flugscheine auch im verbundraumüberschreitenden Verkehr VRR/VRS - also auch zwischen diesen Verbünden - gültig. In Berlin ist der Geltungsbereich auf das Tarifgebiet Berlin ABC beschränkt.

Sofern Sie neben dem "Fahren & Fliegen"-Voucher auch über ein „Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG verfügen, gilt die Fahrtberechtigung in den angeschlossenen Nahverkehrs- bzw. Verbundräumen zusätzlich auch für die Fahrt zu/von dem DB-Bahnhof, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt.

Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?

Die Fahrtberechtigung gilt prinzipiell auf allen Linien und in allen Verkehrsmitteln der angeschlossenen Nahverkehrs- und Verbundräume, das heißt in U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen. Einzelne Ausnahmen werden lokal in geeigneter Form, z. B. an den Haltestellen, bekannt gemacht. Darüber hinaus können in der 2. Wagenklasse auch die Züge der Deutschen Bahn AG (z.B. S-Bahnen, RE- und RB-Züge), die in dem betreffenden Raum für den Verbundverkehr freigegeben sind, genutzt werden. Sofern Ihr „Fahren & Fliegen"-Gutschein ausdrücklich auch die Nutzung der 1. Klasse einschließt, können die freigegebenen Züge selbstverständlich auch in der 1. Wagenklasse genutzt werden.

Wann gilt die Fahrtberechtigung für „Fahren & Fliegen“?

Die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel auf der Fahrt zum bzw. vom Flug nutzen zu können, besteht grundsätzlich am Tag Ihres Fluges, bei Hin- und Rückflügen sowohl am Tag des Hinfluges als auch am Tag des Rückfluges. (Bei innerdeutschen Flügen allerdings nicht an den möglicherweise dazwischen liegenden Tagen.) Maßgeblich für die Bestimmung des Gültigkeitstages/der Gültigkeitstage sind Ihre aktuell gebuchten Flüge gemäß Flugschein bzw. die Flugdaten, die in Ihrem Reiseplan eingetragen sind.

Bei Kooperationen, die gleichzeitig ein „Rail & Fly-Ticket“ der Deutschen Bahn AG beinhalten, gilt die Fahrtberechtigung auch am Vortag des Abflugtages sowie an dem Tag, der dem Datum des Rückflugeintrages folgt, als Fahrausweis.

Gilt die Fahrtberechtigung auch für die Gepäckaufgabe oder das Einchecken am Vortag?

Leider nein. Die Fahrtberechtigung gilt nur auf der direkten Fahrt zum bzw. vom Flug und nicht für die Gepäckaufgabe oder das Einchecken am Vorabend der Reise. Hierfür muss ein regulärer Fahrausweis erworben werden.

Wie weise ich meine Fahrtberechtigung gegenüber dem Kontrollpersonal nach?

Im Falle einer Fahrausweiskontrolle können Sie Ihre Fahrtberechtigung einfach durch Vorzeigen des "Fahren & Fliegen"-Beiblattes in Verbindung mit Ihrem aktuellen Flugschein nachweisen.

Bei "Fahren & Fliegen" mit BCD Travel und Siemens erhalten Sie zu Ihrem "Fahren & Fliegen"-Kundenausweis bzw. Ihrer American Express Corporate Card einen aktuellen "Fahren & Fliegen"-Reiseplan, der Ihre aktuellen Flugdaten auflistet und gleichzeitig Ihre persönliche Kundenausweis- bzw. Kreditkartennummer enthält. Mit Kundenausweis/CorporateCard und Reiseplan (in Papierform) können Sie dann ihre Fahrtberechtigung gegenüber dem Fahrausweisprüfer nachweisen.

Wie kann ich mich über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und die Verbindungen zum/vom Flughafen informieren?

Auskünfte über die Fahrtzeiten von Bussen und Bahnen erhalten Sie deutschlandweit über Delfi und erteilen grundsätzlich alle örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. Eine Übersicht über die Internet-Auskunftsadressen und die Service-Telefonnummern der angeschlossenen Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen finden Sie in der beigefügten Tabelle.
Informationen über bundesweite Bahnverbindungen zur Nutzung des „Rail & Fly-Tickets“ erhalten Sie bei der Deutschen Bahn AG unter www.bahn.de oder telefonisch unter 11861 (gebührenpflichtig) bzw. Fahrplanauskünfte auch unter 0800/1 50 70 90 (gebührenfrei).

Für weitere Informationen: E-Mail Fahren und Fliegen

Bitte beachten Sie, dass der VDV nur für das Nahverkehrsangebot "Fahren & Fliegen" verantwortlich ist; Fragen zur Fernverkehrsnutzung (zum so genannten Rail & Fly-Ticket) und zur Umbuchung, Rückgabe oder Erstattung von Tickets können nur von der Deutschen Bahn AG bzw. dem ausgebenden Reiseunternehmen direkt beantwortet werden.
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Flughafen Verkehrsunternehmen/ Verbund Service-Telefon-Nr. [*)gebührenpflicht.] Internetadresse
Berlin (nur gültig im Tarif- bereich Berlin ABC) Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 030/19 449 www.bvg.de
Bremen Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) 01805/826 826 *) www.vbn.de
Dresden Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) 03 51 - 8 52 65 55 www.vvo-online.de
Düsseldorf/ Dortmund/ M´gladbach Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 0180/3 50 40 30 *) www.vrr.de
Frankfurt am Main Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) 01805 /rmvinfo
(768 46 36)
www.rmv.de
Hamburg Hamburger Verkehrsverbund (HVV) 040/19 449 www.hvv.de
Hannover Großraum-Verkehr Hannover (GVH) 01803/19 449 www.gvh.de
Köln/Bonn Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 0180/3 50 40 30 *) www.vrsinfo.de
Münster/Osnabrück Verkehrsgemeinschaften Münsterland und Ruhr-Lippe (VGM/VRL) 0180/3 50 40 30 *) www.vgm-vrl.de
München Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) 089/41 42 43 44 www.mvv-muenchen.de
Nürnberg Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) 0911/2 70 75 99
0911/2 83 46-46
www.vgn.de
Stuttgart Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) 0711/19 449 www.vvs.de
Halle/Leipzig
(nur bei einigen Kooperationen integriert)
Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) 01803/22 33 99 www.mdv.de
verantwortlich
 
 
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