Von der Ausschreibung bis zum Betrieb – Regelwerke für Stadt- und Überlandbusse

Stadt- und Überlandbusse gibt es von der „Stange“ – so sollte man meinen. In der Realität müssen die Verkehrsunternehmen auf die Dynamik der Gesetzesänderungen achten, nicht zuletzt bedingt durch neue Technologien und strengere Umweltauflagen. Insbesondere wirkt der VDV darauf ein, dass die Ziele des Gesetzgebers möglichst praxisnah und wirtschaftlich zu geltendem Recht werden sowie ein pragmatischer Austausch mit der Industrie erfolgt.

Es bestehen eine Vielzahl von Regelwerken für die Zulassung und den Einsatz von Bussen. Neben der BOKraft, welche die Personenbeförderung mit Bussen regelt und in Teilen auch die Ausstattung vorschreibt, ist die Zulassung eines Busses in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und darüber hinaus im europäischen Rahmen definiert. Wichtig sind zudem die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).

„Es existieren eine Vielzahl von europäische Direktiven und über 100 UNECE-Regelungen, die allein den Fahrzeugbau betreffen. Deshalb gilt es, den stetigen Wandel im Fokus zu behalten. Die Herausforderungen werden sich auch im Bereich Antriebstechnologie, Assistenzsysteme und Informationstechnologien noch erweitern, da Energie- und Klimagesetze zu beachten sind, die z. B. Einfluss auf die zukünftige Kraftstoffnutzung, Betriebssstoffe oder sogar Antriebstechnologien nehmen. Als Beispiel ist hier die Clean Vehicles Direktive zu nennen, die Beschaffungsquoten von emissionsarmen Fahrzeugen vorgeben wird.“
Minh-Thuy Truong, Fachbereichsleiter für Kraftfahrwesen beim VDV

Bildquelle: HOCHBAHN

Alle Bereiche beim Bus werden geregelt: Dies umfasst die zulässige Fahrzeugdimensionen, den Brandschutz, Abgasemissionen, die Geräuschemissionen bis hin zu Themen wie der elektromagnetischen Verträglichkeit oder auch der elektrischen Sicherheit.

Hervorzuheben ist die für Busse geltende UNECE-Regelung Nr. 107. Sie gibt einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der sogenannten „Linienbus-Klassen“ M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale vor. Viele Fäden laufen in einem nationalen Expertengremium zusammen: Die Busexperten des Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik – Sonderausschuss Kraftomnibus „KOM“ (FKT SoA „KOM“) arbeiten zusammen an Vorhaben und Neuerungen aus dem nationalen und internationalen Gesetzesrahmen. Vertreten sind in dem Kreis Verbände, Hersteller, Prüfinstitutionen und der Gesetzgeber selbst. Auch der VDV ist involviert und konnte beispielsweise in dem Fachausschuss auch Zulassungswege erarbeiten, die vom Gesetzgeber nicht vorrangig beachtet werden. Als Beispiel kann das Genehmigungsverfahren für Linienbusse mit Personenanhänger genannt werden.

Die Gegenwart zeigt, dass der schnelle Wandel in den Bereichen der Antriebstechnologie, Assistenzsysteme und Informationstechnologien eine Fülle von Gesetzesentwickelungen bereithält, denen sich der VDV und seine Mitglieder stellen müssen. Bei der Umsetzung des europäischen Clean Vehicles Directive in nationales Recht und an anderen Vorhaben der Normungslandschaft des Bus-Sektors arbeitet der VDV mit, damit die Interessen der VDV-Mitgliedsunternehmen durch praxisnahe Lösungen gewahrt bleiben. Ziel ist es, auch weiterhin die betrieblichen und unternehmerischen Vorteile des flexibel einsetzbaren Stadt- und Überlandbusses ohne Überregulierungen zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner

Minh-Thuy Truong

Kraftfahrwesen

030 399932-26

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