Ziel 4: Transportlösungen über Gleisanschlüsse und multimodale Verladestellen anbieten

Für die Verkehrsverlagerung benötigen die Kunden attraktive Angebote und Leistungen. Diese können durch staatliche Anreize und Aktivitäten der Dienstleister ermöglicht werden.

Handlungsfeld 14: Anreize für Verkehrsverlagerungen schaffen bzw. erhalten

Ein Instrument sind Betriebskostenförderungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Derzeit existieren: 

  • Trassenpreisförderung
  • Anlagenpreisförderung
  • Einzelwagen-Betriebskostenförderung

Anreize für Verlader und Spediteure schaffen

Darüber hinaus regt die Gleisanschluss-Charta eine direkte Förderung für Verlader und Speditionen an. Diese könnte den Kunden helfen, notwendige Anpassungen von Prozessen und Strukturen bei Schienentransporten im eigenen Unternehmen vorzunehmen bzw. diese bei Lieferanten und Partnern anzuregen. Eine solche Förderung könnte als Anreiz für Neuverkehre/Probetransporte mit vergleichsweise geringen Förderbeträgen je Wagen/Ladeeinheit zeitlich und/oder aufkommensabhängig gestaltet werden. Vergleichbare Förderungen existieren bereits in den österreichischen Bundesländern Niederösterreich, Salzburger Land und Kärnten. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Förderung ist aber, dass die Qualität des Schienengüterverkehrs wettbewerbsfähig ist und den Kunden ausreichend Kapazität angeboten wird.

Anreize für neue Zugverbindungen in besonderen Fällen schaffen

Darüber hinaus könnte auch eine Anschubfinanzierung für neue Zugverbindungen (Wagenladungs- und kombinierter Verkehr) aufgesetzt werden. Eine solche Förderung sollte vor allem innovative Konzepte unterstützen, z. B. für die Ver- und Entsorgung von staubelasteten Ballungsräumen über die Schiene, und sich auf Verkehre mit sehr hohen Logistikanforderungen und wirtschaftlichen Risiken beschränken, die bisher auf der Straße stattfinden.

Maßnahmenvorschläge

14.1 Trassenpreisförderung weiterführen und auf NE-Infrastrukturen ausweiten.
Beteiligte: Bund

14.2 Anlagenpreise auf der ersten/letzten Meile sowie in Bahnhöfen/Serviceeinrichtungen/Anlagen dauerhaft senken. Bei Verlängerung der Anlagenpreisförderung ist dies auf weitere Gleise von EIU und auf öffentlich zugängliche Infrastrukturen von Hafen- und Werksbahnen sowie integrierte Eisenbahnen auszuweiten.
Beteiligte: Bund

14.4 Einführung einer Förderung für Verlader und Speditionen im Sinne einer Anschubfinanzierung für Neu-/Mehrverkehre (zeitlich befristet und mengenmäßig gedeckelt).
Beteiligte: Bund, Länder

14.5 Anschubfinanzierung für neue Zugverbindungen mit innovativen Konzepten, z. B. Ballungsräume über Schiene ver-/entsorgen und Verkehrsverlagerung von derzeit vorwiegend straßenaffinen Transporten von der Straße auf die Schiene.
Beteiligte: Bund, Länder

Handlungsfeld 15: Gleisanschlüsse und Verladestellen in multimodale und flexible Lösungen einbinden

Bei gebündelten Transportmengen für ganze Zugeinheiten (Ganzzüge) hat die Schiene erhebliche Vorteile gegenüber der Straße. Allerdings sind die allermeisten Sendungsgrößen unserer Wirtschaft deutlich kleiner. Für die Schiene sind vor allem Lkw-Komplettladungen zwischen zwei Ladestellen interessant, denn diese können im KV und als Einzelwagen/Wagengruppen befördert werden.

Verlader und Speditionen können ihre Logistikkonzepte stärker auf die Vorteile des Bahnverkehrs ausrichten, indem sie z. B. ihre Sendungen zu (größeren) Wagengruppen bündeln.

Als Quelle und Ziel von Einzelwagen und Wagengruppen kommen Gleisanschlüsse und multimodale Verladestellen infrage. Diese Zugangsstellen können in multimodalen Ketten miteinander kombiniert werden. So kann der Schienentransport z. B. in einem Gleisanschluss beginnen und in einer multimodalen Verladestelle enden. Die Kombinationsmöglichkeiten sorgen für interessante Optionen, z. B. wenn ein Absender oder Empfänger selbst keinen Gleisanschluss hat.

Wie vielseitig multimodale Verkehre über Gleisanschlüsse und Verladestellen abgewickelt werden können, zeigen folgende Beispiele:

  • Multifunktionale Anlagen können Behälter und Güter in einem Terminal umschlagen.
  • Kombinierter Verkehr ist auch über kundennahe Terminals und aus Gleisanschlüssen möglich.
  • Kombinierte Verkehre und Wagenladungsverkehre können in der Region und auf Korridoren in einer Rangiereinheit bzw. in einem Zug gemeinsam befördert werden.
  • Kombinierter Verkehr kann auch in Produktionssystemen des Wagenladungsverkehrs abgewickelt werden.
  • Modulare Güterwagen- /Behältersysteme eignen sich hervorragend für multimodale Verkehre (siehe Handlungsfeld 15)
  • Auch schwere Massengüter können im kombinierten Verkehr befördert werden.

Damit die richtigen Lösungen für die individuellen Transportanforderungen der Kunden angeboten werden können, bedarf es innovativer und flexibler Transportlösungen unter Einbindung der Schiene. Multimodale und modulare Systeme sind der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Und sie können helfen, alle Produktionssysteme der Eisenbahnen besser auszulasten, auch den immer wieder kritisch diskutierten Einzelwagen- und Wagengruppenverkehr.

Um die Transportmengen über Gleisanschlüsse und multimodale Verladestellen zu erhöhen, sollten multimodale Transportangebote deutlich ausbaut werden und einschränkende Trennlinien zwischen kombiniertem Verkehr und Wagenladungsverkehr bei allen Akteurinnen und Akteuren verschwinden.

Vielmehr sollten neue Wege eingeschlagen und die Chancen aller multimodalen Lösungen erkannt werden. Bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen kann der „Strategiedialog multimodaler Güterverkehr“ des BMDV wichtige Impulse setzen.

Korrespondierend dazu sollte der Staat alle multimodalen Transportvarianten in Gesetzen/Verordnungen und bei der Förderung gleichstellen. Die Rahmenbedingungen für die Vor-/Nachläufe mit dem Lkw und die bestehenden Förderprogramme sind im Sinne der gesamten Multimodalität weiterzuentwickeln.

Ein weiteres Instrument sind Erleichterungen für private Gleisanschließer, die anderen Unternehmen die Mitnutzung ihres Gleisanschlusses ermöglichen.

Maßnahmenvorschläge

15.1 Rahmenbedingungen der Lkw-Vor-/Nachläufe in multimodalen Wagenladungsverkehren mit dem kombinierten Verkehr gleichstellen (siehe Masterplan Schienengüterverkehr, Meilenstein 5.4).
Beteiligte: Bund, Länder

15.2 Multimodalitätscheck und Weiterentwicklung aller Förderrichtlinien in Richtung einer Gleichstellung aller multimodalen Verkehre.
Beteiligte: Bund, Länder, Verbände

15.3 Im kombinierten Verkehr 4,20 Meter Lkw-Höhe im Lkw-Vor- und Nachlauf auf genehmigten Korridoren zulassen.
Beteiligte: Bund, Länder

15.4 Erleichterungen für Betreiber nicht öffentlicher Gleisanschlüsse zur Mitnutzung durch andere Unternehmen schaffen, z. B. durch vereinfachten Regulierungsrahmen, Unterstützung in Versicherungsfragen und Erleichterungen bei Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken.
Beteiligte: Bund, Länder