Mobilitätsbudget in Unternehmen

Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen

Der Arbeitsweg bleibt trotz des zunehmenden Trends zum mobilen Arbeiten ein bedeutender Bestandteil der Mobilität in Deutschland. Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, sind attraktive und nachhaltige Alternativen zum motorisierten Individualverkehr auf Pendelstrecken sowie dienstlichen und privaten Wegen entscheidend. Viele Unternehmen und Organisationen streben die Implementierung eines Mobilitätsbudgets an, um ihre eigene Mobilität sowie die ihrer Mitarbeiter nachhaltiger zu gestalten, die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse der Belegschaft zu erfüllen und sich als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Der VDV macht sich als Teil des „Bündnisses für nachhaltige Mobilitätswirtschaft“ - das vom Verband Zukunft Fahrrad initiiert wurde - und zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für ein Mobilitätsbudget stark.

Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

Im Rahmen eines Mobilitätsbudgets können Beschäftigte auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen. Dies ermöglicht es ihnen, ihren persönlichen Mobilitätsmix individuell zusammenzustellen. Dazu gehören beispielsweise ÖPNV-Jobtickets, ÖPV, Linienverkehr, Fahrrad-Leasing, -Abo oder -Sharing, BahnCard sowie Carsharing unter Einbezug von Taxis. Die Einführung eines Mobilitätsbudgets schafft einen Anreiz für Mitarbeitende, ihre betriebliche und persönliche Mobilität verstärkt auf emissionsarme Alternativen auszurichten.

Die Implementierung eines Mobilitätsbudgets bietet somit nicht nur ökologische Vorteile, sondern stärkt auch die Attraktivität des Arbeitgebers. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer Mobilität unterstützen, positionieren sich als fortschrittlich und zeigen Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf Umweltschutz und Klimaschutz.

Steuerrechtliche Hürden

Zurzeit bremsen unter anderem steuerrechtliche Rahmenbedingungen die Einführung eines Mobilitätsbudgets. Trotz der vielen Vorteile des Mobilitätsbudgets, der wachsenden Nachfrage bei Mitarbeitenden und den Plänen der Unternehmen, ein solches Angebot einzuführen, scheitert dies oft an der komplizierten lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und dem hohen Verwaltungsaufwand. Arbeitgebende müssen den geldwerten Vorteil eines Mobilitätsbudgets, der aufgrund der privaten Nutzung beziehungsweise aufgrund der Nutzung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit entsteht, aufwendig erfassen. Dies liegt daran, dass der geldwerte Vorteil bei den einzelnen Komponenten eines Mobilitätsbudgets unterschiedlich ermittelt wird. Zudem greifen gegebenenfalls Steuerbefreiungsvorschriften für einzelne Komponenten eines Mobilitätsbudgets. Dies macht die Anwendung in der Praxis schwierig und für Arbeitgebende wie Beschäftigte unattraktiv. Das große Potenzial des Mobilitätsbudgets wird dadurch nicht ausgeschöpft.

Vorschläge zur vereinfachten Umsetzung des Mobilitätsbudgets

Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft (BüNaMo) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Damit sollen administrative und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden, so dass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig attraktiver und einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten bzw. zu nutzen.

Die Verbände schlagen vor, dass eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht wird, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Auch Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Um die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen sind zudem eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich.

VDV-Präsident Ingo Wortmann

„Im Zuge der aktuellen Haushaltsberatungen und der Notwendigkeit, die Bedingungen der Arbeitsmobilität steuerrechtlich und klimaschutzpolitisch zu modernisieren, sehen wir in der Einführung eines Mobilitätsbudgets eine richtungsweisende Maßnahme. Das Mobilitätsbudget würde nicht nur die Anziehungskraft des öffentlichen Verkehrs erhöhen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der VDV setzt sich mit weiteren Partnern für die Schaffung von Mobilitätsbudgets ein – jedoch bestehen gegenwärtig steuerrechtliche Hürden, die seine reibungslose Einführung behindern. Wir sehen vielversprechende Signale seitens des Bundesfinanzministeriums, lösungsorientierte Gespräche zu führen. Das Mobilitätsbudget soll als Ergänzung zum D Ticket Job fungieren und Mobilitätslücken mit bereits vorhandenen Angeboten und solchen, die noch hinzukommen müssen, schließen.“

Ingo Wortmann · VDV-Präsident

Der Branchenverband VDV drängt dabei darauf, dass das Mobilitätsbudget folgende Eigenschaften und Rahmenbedingungen aufweist:

  • Klare klimafreundliche Ausrichtung des Mobilitätsbudgets, um die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel wie ÖPV/ÖPNV-Tickets, Fahrrad-Leasing, -Abo oder -Sharing, Carsharing sowie Taxis zu fördern.
  • Beibehaltung bestehender Steuerbefreiungs- und Steuervereinfachungsvorschriften, um die Attraktivität des Mobilitätsbudgets zu erhöhen.
  • Verwaltungstechnische Vereinfachung durch Schaffen einer digitalisierbaren Bewertungsvorschrift, die eine einfache Ermittlung des geldwerten Vorteils ermöglicht.
  • Vereinfachung der Besteuerung durch die Einführung einer Pauschalbesteuerung von 25 Prozent auf das gesamte Mobilitätsbudget.
  • Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Nutzung des Budgets zu ermöglichen.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff

„Mit Blick auf die Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen wir klimafreundliche Mobilitätsangebote für die Unternehmen und deren Beschäftigte reizvoller gestalten. Ein Mobilitätsbudget mit einfachen administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen, bei dem die Beschäftigten auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen können, ist ein starker Hebel für eine künftig steigende Nachfrage. Zu diesen Angeboten zählen dann natürlich auch ÖPNV-Tickets wie das Deutschland-Ticket und auch die BahnCard.“

Oliver Wolff · VDV-Hauptgeschäftsführer


Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft ist eine zentrale Anlaufstelle für Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft zu allen Fragen rund um die nachhaltigen Mobilitätsbranchen und eine nachhaltige Mobilitätspolitik. Es vertritt die gesamte Bandbreite der nachhaltigen Mobilitäts-wirtschaft für Personenmobilität in Deutschland. Ziel des Bündnisses ist es, die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit den Klimaschutzzielen und einem geringeren Energieverbrauch im Verkehrsbereich in Einklang zu bringen. Die Bündnispartner sind:

Allianz pro Schiene ist ein Zusammenschluss aus Zivilgesellschaft und Bahnbranche und setzt sich für die Förderung und Verbesserung des Schienenverkehrs ein.

Bundesverband CarSharing (bcs) ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr sowie dessen Umweltfolgen zu verringern.

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs. Er setzt sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik und den Ausbau klimafreundlicher Mobilität ein.

Zukunft Fahrrad ist ein Zusammenschluss dynamischer und innovativer Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft. Sie alle haben ein gemeinsames Ziel: die nachhaltige Mobilitätswende.

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Millionen Beschäftigten im Inland. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.