VDV-Kernforderungen für die EU-Verkehrspolitik 2024-2029

Die Europawahl im Juni 2024 markiert den Auftakt für die Zukunft der EU-Verkehrspolitik 2024-2029 und entscheidet damit über die zukünftige Gestaltung des Verkehrs in der EU. Zahlreiche Regelungen für den ÖPNV und den Eisenbahnverkehr in Europa kommen aus Brüssel. Die Europawahl bietet die Möglichkeit, die Weichen weiter im Sinne der Klimapolitik für mehr Schienengüterverkehr und eine Mobilität im Sinne der Bürger*innen mit ÖPNV und Bahnen als Rückgrat zu stellen. Es müssen richtige Entscheidungen getroffen werden, welche die Ziele des „Green Deals“ und die Europa-Strategie zur Verkehrswende bis 2030 bzw. bis 2050 unterstützen. Um dies zu erreichen, hat der VDV 10 Kernforderungen für eine umweltfreundlichere und effizientere EU-Verkehrspolitik ausgearbeitet:

1

Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene muss die Maxime für die verkehrspolitische Arbeit auf EU-Ebene sein. Kombinierter Verkehr und Einzelwagenverkehr müssen dafür gezielter gefördert werden. Initiativen zur bloßen Stärkung des Straßengüterverkehrs müssen auf den Prüfstand.

2

Technische Innovationen wie etwa die Einführung der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) oder eine gemeinsame Datenplattform im Schienengüterverkehr müssen europaweit und verbindlich in allen Mitgliedstaaten zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Schiene eingeführt werden.

3

Zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene muss die Infrastruktur ertüchtigt werden. Für Sanierung und Ausbau des Netzes müssen die nötigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf Finanzierung sowie Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschaffen werden.

4

Busse und Bahnen sind bereits aktive Partner beim Klimaschutz. Maßgaben für mehr Klima-, Umwelt- und Artenschutz müssen in der Umsetzung praktikabel und finanzierbar bleiben.

5

Damit die grenzüberschreitende Mobilität einfacher wird, müssen Reiseinformationen, Vertrieb und Ticketing europaweit harmonisiert werden. Dafür bedarf es einer Regulierung mit Augenmaß, die Potenziale hebt und zugleich Kundenschnittstellen bei den Verkehrsunternehmen belässt.

6

Open-Data-Politik darf nicht zu einer pauschalen Freigabe von Mobilitätsdaten führen. Daten haben auch für Verkehrsunternehmen einen Wert.

7

Der Angebotsausbau mit Bussen und Bahnen muss sich stets an den Zielen der Daseinsvorsorge orientieren. Öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote als Grundbedürfnis dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. Sie sind zugleich ein Wirtschaftsfaktor für ganz Europa.

8

Zur Umstellung der Flotten auf alternative Antriebe, zur Stärkung der Schiene oder zur Digitalisierung des ÖPNV sind EU-Förderprogramme nötig, die im mehrjährigen Finanzrahmen der EU eingeplant werden müssen. Die Programme müssen mit den Förderkatalogen der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden.

9

Die EU-Kommission hat Initiativen zum Bürokratieabbau angekündigt: Neue Sicherheitsanforderungen, Berichtspflichten, Verbraucherrechte oder auch Transparenzregeln müssen für Unternehmen praktikabel sein. Sie dürfen nicht zur Überregulierung führen.

10

Ridehailing- und Ridepooling-Angebote sind inzwischen vielerorts Bestandteil der städtischen Mobilität. Auf EU-Ebene muss sichergestellt werden, dass neue Anbieter nur zugelassen werden, wenn sie den ÖPNV sinnvoll ergänzen und in die Tarifstruktur, in Mitnahme- und Bedienpflichten eingebunden sind. Das Prinzip der Daseinsvorsorge darf nicht gefährdet werden.