Ridehailing- und Ridepooling-Angebote sind inzwischen vielerorts Bestandteil der städtischen Mobilität. Auf EU-Ebene muss sichergestellt werden, dass neue Anbieter nur zugelassen werden, wenn sie den ÖPNV sinnvoll ergänzen und in die Tarifstruktur, in Mitnahme- und Bedienpflichten eingebunden sind. Das Prinzip der Daseinsvorsorge darf nicht gefährdet werden.