Jetzt mehr bewegen: Zukunftsinvestitionen finanziellen Rückenwind geben

Um die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs langfristig sicherzustellen und weiteres Wachstum zu ermöglichen, müssen die bewährten Instrumente zielgerichtet entwickelt und ergänzt werden – etwa um Fondsmodelle und neue Fördermittel. Nur so kann die Branche ihrer Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Mobilitätswende gerecht werden.

Betriebskosten finanzieren

Mit Blick auf die steigenden Betriebs- bzw. Investitionskosten im Zuge der massiven Angebotserweiterungen und der Umstellung von Fahrzeugflotten auf alternative Antriebe sind neue Finanzierungsmodelle nötig. Eine erhebliche Steigerung der Fahrgastzahlen führt automatisch zu höherem Personal- und Fahrzeugbedarf sowie zu insgesamt steigenden Betriebskosten. Hinzu kommen die Investitionen für die Dekarbonisierung der Antriebe, die einhergehen mit dem Umbau von Betriebshöfen und Werkstätten. Dies alles muss durch zusätzliche finanzielle Mittel abgesichert werden.

Neue Finanzierungsmodelle prüfen und einführen

Ein kundenorientierter, zukunftsfähiger und klimafreundlicher öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) braucht eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung. Bund und Länder haben die Mittel für den Nahverkehr bereits deutlich erhöht. Auch sind zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Branche infolge der Corona-Krise zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht worden, um die Verluste bei Fahrgeldeinnahmen und die Kostenbelastungen durch die zusätzlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu kompensieren. Für weitere Angebots- und Infrastrukturverbesserungen im öffentlichen Personenverkehr, die vor allem mit Blick auf die Realisierung der Mobilitätswende nötig sind, muss in der 20. Wahlperiode aber zugleich über neue Finanzierungsmodelle beraten werden. Auch Straßennutzungs- und höhere Parkgebühren können beispielsweise als zusätzliche Finanzierungsquelle, aber auch für die Verkehrsverlagerung weg vom Pkw einen wichtigen Beitrag leisten, ebenso wie eine konsequente Parkraumbewirtschaftung. Weitere Modelle der sogenannten Drittnutzerfinanzierung, wie sie etwa erfolgreich in Städten wie Wien oder Paris bereits umgesetzt werden, sind hierbei zu prüfen. Dabei müssen die tragenden Säulen der bewährten ÖPNV-Finanzierung über Fahrgeldeinnahmen sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Regionalisierungsgesetz beibehalten werden.

Energiesteuern und Umlagen für den klimafreundlichen Verkehr begrenzen

Energiesteuern und Umlagen, die eine verkehrliche Lenkungswirkung zum Ziel haben und den fossilen Energieverbrauch absenken sollen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings können alternative Mobilitätsangebote mit Bussen und Bahnen nur realisiert werden, wenn solche Aufwendungen für den klimafreundlichen Verkehr begrenzt werden. So muss bei Gesetzes- und Verordnungsinitiativen auf Bundesebene stärker berücksichtigt werden, dass beispielsweise bei einer weiteren Erhöhung der CO2-Bepreisung von Brennstoffen andere Energiesteuern und Umlagen für Busse und Bahnen abgesenkt werden.

Alternativ sind auch Ausnahmetatbestände denkbar, da nicht alle Verkehrsunternehmen Schienenbahnen, Oberleitungs- oder Elektrobusse betreiben, aber dennoch aktive Partner bei Klimaschutz und Luftreinhaltung sind. So zeigen Zahlen des Umweltbundesamtes immer wieder, welchen enormen Stellenwert Busse und Bahnen beim Umwelt- und Klimaschutz haben: Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sind die klimaschädlichen CO2-Emissionen seit 1990 um rund 30 Prozent zurückgegangen. Im Schienengüterverkehr ist der CO2-Ausstoß im gleichen Zeitraum sogar um über 50 Prozent gesenkt worden.

Heiko Sakurai | sakurai-cartoons.de/

Zukunftsinvestitionen – Kernforderungen des VDV:

  • Betriebskosten finanzieren
  • neue Finanzierungsmodelle prüfen und einführen
  • statt 365-Euro-Ticket: Angebotsoffensive für den ÖPNV
  • Energiesteuern und Umlagen für den klimafreundlichen Verkehr begrenzen
  • Trassenpreisförderung ausweiten
  • eigenwirtschaftlichen Eisenbahnverkehr unterstützen

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