Open Data im ÖPNV – Der Wert der Daten
Die EU-Kommission plant eine Neuregelung der „Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie). Der Gesetzesvorstoß der EU würde dazu führen, dass Behörden und öffentliche Unternehmen, wie zum Beispiel kommunale Verkehrsunternehmen, dazu verpflichtet werden, Daten aus dem Geschäftsbetrieb uneingeschränkt an Dritte, also auch an Wettbewerber, weiterzugeben. Der VDV sieht darin einen gravierenden Eingriff in die Märkte der Mobilitätsdienstleistungen, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die kommunalen Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) führen würde.
Die Mobilität der Zukunft basiert auch auf der Nutzung von Daten. Nur so lassen sich neue Angebote aufbauen, Dienstleistungen verbessern und verschiedene Anbieter intelligent vernetzen. Um ihren Kunden neue innovative Mobilitätsmodelle wie Ride- oder Carsharing anbieten zu können, gehen die ÖPNV-Unternehmen zunehmend Kooperationen mit anderen Mobilitätsdienstleistern ein. Die Kooperation beeinhaltet auch immer einen Austausch der Daten der beteiligten Unternehmen. Aus Sicht des VDV sollte es eine Entscheidung der öffentlichen Verkehrsunternehmen bleiben, Daten innerhalb der Branche und an ausgewählte Partner weiterzugeben, um für den Kunden attraktive multimodale Mobilitätsangebote zu entwickeln. Mit der neuen EU-Richtlinie könnten Kooperationen mit anderen Mobilitätsdienstleistern sowie digitalen Start-ups und damit die Innovationsfähigkeit der Verkehrsunternehmen akut gefährdet werden.
Darüber hinaus sind der Aufbau neuer digitaler Mobilitätsplattformen mit Kosten für die Verkehrsunternehmen verbunden, für die sie selbst aufkommen müssen. Die Daten können dazu beitragen, die Wertschöpfung öffentlicher Unternehmen, die häufig in nicht-kostendeckenden Märkten wie im Verkehr aktiv sind, zu verbessern und damit die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Daher sollte es aus Sicht des VDV auch möglich bleiben, dass die Verkehrsunternehmen die bei ihnen entstandenen Daten weiterhin selbstbestimmt einsetzen dürfen und nicht zur kostenlosen Herausgabe verpflichtet werden. Denn davon würden ausschließlich große private Datenkraken profitieren.
Wer für den ÖPNV bezahlt und wem die Daten gehören
Sind Daten der öffentlichen Hand mit Steuergeldern erhoben worden und deshalb der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich zu machen?
Diesem Argument von Open-Data-Aktivisten und Interessensvertretern der Digitalwirtschaft widerspricht der VDV: Mit Abstand die meisten ihrer Einnahmen erwirtschaften die Verkehrsunternehmen aus Fahrgeldern sowie darüber hinaus aus anderweitigen Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund kann dem VDV zufolge nicht argumentiert werden, dass die öffentliche Hand Eigentümer der in den Verkehrsunternehmen erhobenen Daten sei. Vielmehr gehörten die Daten denjenigen, die sie produzieren und erheben: also den Verkehrsunternehmen und kommen damit wiederum den Kundinnen und Kunden zugute.
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