Pressemitteilungen des VDV
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VDV begrüßt Änderungen der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung im Bundesrat – Digitalisierung weiter offen
Zahlreiche VDV-Modernisierungsvorschläge übernommen
„Es sind die einzelnen Vorschriften im Detail, die im betrieblichen Alltag den Erfolg ermöglichen – oder im schlimmsten Falle verhindern. Der Fachkräftemangel prägt die deutsche Wirtschaft und unsere Branche, darum ist es wichtig, jede relevante Schraube zu drehen, die Modernisierung verspricht und keine weitere Belastung bedeutet. Umso mehr freuen wir uns, dass der Bundesrat unseren zahlreichen Hinweisen zur Novellierung der Triebfahrzeugführschein-Verordnung gefolgt ist und begrüßen unter anderem, dass die geplante Sperrfrist von sechs Monaten für die Wiedererteilung des Führerscheins nach dessen Aussetzung oder Entziehung entfällt“, so VDV-Vizepräsident Veit Salzmann. „Die Verordnung unterstreicht die unternehmerische Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnen bei der Ausbildung, wenn sie beispielsweise den verpflichtenden Einsatz von Fahrsimulatoren auf den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B begrenzt.“ Laut Branchenverband konnten ursprünglich beabsichtigte Verschärfungen bei der Einschätzung über die Zuverlässigkeit der Anwärterinnen und Anwärter genauso abgewendet werden wie bei der Anzahl der Prüferinnen und Prüfer. Der VDV hatte die Novelle mit mehreren Stellungnahmen begleitet. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers ist ein attraktiver und sehr verantwortungsvoller Beruf. Eine moderne Rechtsgrundlage in Form der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung ist eines der wichtigen Instrumente für die Eisenbahnen, um auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes Personal auszubilden und einzusetzen. Die Anforderungen an die „Zuverlässigkeit“ des Personals wird entgegen der ursprünglichen Absicht nicht gesetzlich präzisiert, so dass es bei der bewährten Regelung bleibt. Der Triebfahrzeugführerschein wird somit auch weiterhin erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die bisherigen Voraussetzungen erfüllt und für die Tätigkeit zuverlässig ist. Veit Salzmann: „Denn die Novellierung zielt darauf ab, die Ausbildungsqualität von Triebfahrzeugführerinnen und führern im Eisenbahnverkehr zu erhöhen und Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen zu vereinheitlichen. Sicherheit bleibt das oberste Gebot. Darum ist es richtig, dass die erforderliche Zuverlässigkeit unverändert dann nicht gegeben ist, wenn ein Bewerber an einer Suchtkrankheit leidet oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.“
Keine Verschärfung bei Prüferanzahl
Es bleibt laut VDV bei der heute schon bestehenden Möglichkeit, dass zwei Prüfer eingesetzt werden können, aber nicht müssen. „Aufgrund der Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnen entscheidet das Unternehmen künftig, ob und inwieweit es die bestandene Abschlussprüfung zum Eisenbahner im Betriebsdienst als inhaltsgleich mit der Prüfung zum Triebfahrzeugführer ansieht. So sichern wir die Gleichwertigkeit der beiden Prüfungen, einschließlich Anrechenbarkeit bereits erbrachter Ausbildungsnachweise und verhindern so, dass sich unsere Auszubildenden unter Umständen zwei Prüfungen zu gleichen Inhalten unterziehen müssen“, so Salzmann. Die Anerkennung von Ärzten, Psychologen und Stellen, die Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen, wird auf fünf Jahre befristet, wobei eine Verlängerung der Anerkennung möglich ist. Die Novellierung sieht weitere Anpassungen und Neuerungen für die Anerkennung als Arzt, Psychologe und Stelle für die Durchführung von Untersuchungen vor.
VDV: Zwischenerfolg, weitere Verbesserungen angezeigt
Der VDV sieht in der Novellierung einen ersten Fortschrittserfolg und setzt sich dafür ein, die beim BMDV eingerichtete Arbeitsgruppe „TfV“ zu reaktivieren, um künftige Änderungsvorhaben konstruktiv zu begleiten und praxisnah zu begutachten. Der Branchenverband mahnt an, dass noch nicht alle Regelungen auf der Höhe der Zeit sind: „Wir nehmen bedauernd zur Kenntnis, dass die Novellierung keinerlei Ansätze zur Digitalisierung des Führerscheinwesens enthält – obwohl das zuständige Ministerium „Digitales“ im Titel führt. Auch gehen die jetzt zum Teil vorgenommenen Anpassungen über den gebotenen EU- Rahmen hinaus: In den kommenden Monaten wird der Branchenverband auf EU-Ebene die dort angekündigte Novellierung aktiv begleiten. Gerade durch Digitalisierung könnten hier kurzfristig Erleichterungen für die Branche erreicht werden“, so Salzmann abschließend.