Pressemitteilungen des VDV

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Planungsbeschleunigungsgesetz: Gut für die Eisenbahn, unzureichend für den städtischen Nahverkehr

Das Plenum des Bundestags hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen bei Verkehrsprojekten beschlossen. Der VDV begrüßt den Beschluss grundsätzlich, sieht aber dringenden Nachholbedarf bezogen auf die Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr, denn diese blieben im Gesetzesentwurf unberücksichtigt.

Die zuletzt deutlich vorgebrachte Kritik des VDV und seiner Mitgliedsunternehmen daran hat dazu geführt, dass der Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Gesetz die Bundesregierung auffordert, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung zeitnah auch für das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – und damit auf ÖPNV-Bauvorhaben – zu übernehmen.

VDV-Präsident Ingo Wortmann dazu: „Gut, dass die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben im Eisenbahnnetz durch das Planungsbeschleunigungsgesetz nun künftig schneller vorankommen. Gerade bei der Schiene gibt es großen Modernisierungsbedarf, dieser kann nun künftig schneller und einfacher beseitigt werden. Unverständlich ist jedoch, dass die Regelungen des Gesetzes nicht für Projekte des städtischen Nahverkehrs gelten. Denn wo, wenn nicht dort muss in Sachen Luftreinhaltung und Klimaschutz möglichst schnell ausgebaut und modernisiert werden. Wir haben bundesweit zahlreiche Um- und Ausbauvorhaben für Straßen-, Stadt-, U-Bahnen, auch die nötigen Finanzmittel dafür stehen weitgehend zur Verfügung. Um nun schnell bauen zu können, brauchen wir deshalb für den städtischen Nahverkehr die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir können es uns angesichts des für die Erreichung der Klimaschutzziele notwendigen Wachstums im ÖPNV nicht erlauben, 20 Jahre über ein Projekt zu diskutieren und es dann doch nicht umzusetzen. Die Aufforderung des Bundetags an die Regierung, die Planungsbeschleunigung zeitnah aufs PBefG zu übertagen, unterstützen wir deshalb voll und ganz. Gleichzeitig muss zudem das Verfahren der so genannten Standardisierten Bewertung dringend reformiert werden.“