Gleisanschluss ist vorhanden – Alle Transportarten sind möglich!
Nichtöffentliche Gleisanschlüsse sind kundeneigene Infrastrukturen, die für Bahnverladungen genutzt werden. Im Landesrecht werden diese auch als Anschlussbahnen und im Bundesrecht auch als Werksbahnen bezeichnet.
Verfügen Absender und Empfänger über einen eigenen Gleisanschluss, können alle Transportarten der Schiene eingesetzt werden. Genutzt werden kann insbesondere der Wagenladungsverkehr, den die Eisenbahnen als Einzelwagen, Wagengruppen oder Ganzzüge befördern.
Auch die Verladung von intermodalen Ladeeinheiten in einem Gleisanschluss ist möglich. Die Beförderung erfolgt dann aber meist im Wagenladungsverkehr oder in gemischten Systemen (Wagenladung/ Intermodalverkehr).
Zahlreiche Verlader haben Intermodalterminals in Ihrem Gleisanschluss realisiert/ initiert. Dadurch können LKW-Distanzen zwischen Terminal und Ladestelle teilweise erheblich reduziert werden. Auch können solche Terminals ein Beitrag zur besseren Auslastung regionaler Eisenbahninfrastrukturen und Bedienungsfahrten in der Fläche leisten. Terminals in Gleisanschlüssen stehen häufig auch anderen Nutzern zur Verfügung, insbesondere wenn sie eine staatliche Förderung erhalten haben.
Gleisanschluss-Charta: Sie dürfen sich gerne beteiligen!
58 Verbände aus Industrie, Handel, Logistik, Agrar, Bau, Holz, Entsorgung und öffentlichen Einrichtungen setzen sich gemeinsam für die Stärkung von Gleisanschlüssen und kundennahen Zugangsstellen ein. Diese Verbände sind Zeichner der Gleisanschluss-Charta, die hierzu 93 konkrete Vorschläge an Politik und Wirtschaft unterbreitet. Viele Unternehmen und Instititionen unterstützen bereits die Charta. Weitere Unterstützer sind herzlich willkommen.
Einzelwagenverkehr – Mitfahrgelegenheiten nutzen
Ganzzugverkehr – Eigene Züge fahren lassen
Intermodaler Verkehr – Verkehrsträger kombinieren
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Informieren – leicht gemacht!